Haushalte müssen in diesem Jahr im Durchschnitt mit 50 € mehr an Stromkosten kalkulieren. Dies kann auch nicht dadurch verhindert werden, dass die Solarförderung gekürzt wird. Holger Krawinkel, der Energieexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gab als Grund dafür die Unterschätzung der Stromproduktionsmengen durch den Boom bei den Solarstromanlagen auf Freiflächen und Dächern. Dadurch wurde ein Bericht der "Welt" vom Mittwoch bestätigt, nach dem größere Haushalte mit einem Verbrauch von ca. 7.000 kW/h pro Jahr sogar 100 € mehr für Strompreise in 2010 einkalkulieren müssen.
Holger Krawinkel rechnet mit etwa 8.000 GW/h an Stromproduktionsmengen pro Jahr, was ein Vielfaches der Kapazität für beide Jahre 2009 und 2010 bedeutet. Die Förderung dieser Anlagen muss gemäß dem Gesetz für Erneuerbare Energien über den Preis aller Stromverbraucher erfolgen. Die EEG-Umlage beträgt im Durchschnitt 2,047 Cent – davon entfallen 0,8 Cent auf Strom aus Solaranlagen.
Erst im Juni soll die Förderung für Solarstrom, der über Solaranlagen auf den Dächern eingespeist wird, um weitere 16 Prozent gekürzt werden, wie in mehreren Spitzenrunden zwischen Union und FDP vereinbart wurde. Ursprünglich war eine Kürzung um 15 Prozent bereits im April gefordert worden. Zusammen mit der Kürzung von 9 Prozent zu Jahresbeginn ergibt sich eine Kürzung um 25 Prozent in 2010. Alle, die den Solarstrom selbst verbrauchen, erhalten einen Bonus von 10 Cent pro kW/h.
Der längere Vorlauf ermöglicht den Betreibern, die Vergabe der Installation von Solaranlagen noch zu günstigen Konditionen. Das Thema der Solaranlagen auf Freiflächen konnte nicht geklärt werden. Hier gehen die Interessen stark auseinander – von einer differenzierten Förderung bis hin zur gänzlichen Ablehnung vor allem im Süden des Landes. Nach Ansicht der CSU stehen keine Ackerflächen für Solaranlagen zur Verfügung. Im Osten Deutschlands dagegen wird die Meinung vertreten, dass dadurch neue Nutzungskonkurrenzen für die Agrarproduktion geschaffen werden können. Die Forderung des Präsidiums des Deutschen Bauernverbandes DBV basiert auf der vorrangigen Nutzung von nicht-landwirtschaftlichen Flächen.
Nach eigenen Angaben ist es der FDP somit gelungen, eine Verschiebung und Milderung der von Herrn Röttgen vorgeschlagenen Kürzungen, mit deren Vorlage er auf massive Kritik gestoßen war, zu erreichen. Es wurde laut Umweltsprecher der FDP durchgesetzt, dass für Solaranlagen auf Freiflächen eine Chance bestehen, die den Solarstrom billiger machen. Gemäß den Koalitionsangaben wurden Kürzungen in Höhe von 15 Prozent bei Solaranlagen auf allgemeinen Freiflächen und 11 Prozent auf alten Militärflächen, Deponien und brachliegenden Industriegebieten als einigungsfähig bezeichnet.
Die noch offenen Fragen sollen in den nächsten Tagen in weitere Debatten geklärt werden. Eine Fristverkürzung sei vom Bundesrat abgelehnt worden. Die Schlussrunde kann somit erst am 7. Mai beginnen. Röttgen strebt nach Angaben aus der Unionsfraktion an, eine Verabschiedung des Gesetzentwurfs in der Kabinettssitzung am 24. Februar durchzusetzen. Die verbesserte Förderung beim Eigenverbrauch des Solarstroms soll dabei vermutlich von aktuell 3,6 Cent auf 10 Cent pro kW/h erhöht werden, um damit mehr Anreize für Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern und kommunalen Krankenhäusern zu bieten. Die bisher auf 30 Kilowatt begrenzte Menge für die Gewährung von einem Bonus soll auf 1.000 kW erhöht werden. Die neuen Regelungen über die Freiflächen sollen ab 1. Juli oder alternativ ab 1. Juni gelten.