Nach einem Bericht der Zeitung "Die Welt" traf Ursula von der Leyen CDU, die Bundesarbeitsministerin, die Entscheidung, dass für Hartz IV Empfänger eine Erleichterung in der Erstattung eines eventuell von der Krankenkasse geforderten Zusatzbeitrags ermöglicht werden soll. Angaben einer Sprecherin der Bundesarbeitsministerin zufolge, habe Frau von der Leyen die Anweisung an die Arbeitsagenturen gegeben, dass in Härtefällen eine großzügige Regelung getroffen werden soll, bis die Änderung des Gesetzes in Kraft tritt.
Nach den bisherigen Regelungen sind die Arbeitsagenturen grundsätzlich lediglich in Ausnahmefällen verpflichtet, die Kosten für die Zusatzbeiträge der Krankenkassen den Hartz IV Empfängern zu erstatten. Normalerweise soll zuerst die Anforderung an den Leistungsempfänger gehen, die Krankenkasse zu wechseln, sobald die aktuelle Krankenkasse die Forderung eines Zusatzbeitrags ankündigt. Bisher dürfen von den Behörden Ausnahmen nur anerkannt werden, wenn ein Wechsel der Krankenkasse für den Hartz IV Empfänger nicht zumutbar ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Leistungsempfänger auf bestimmte Leistungen aus der aktuellen Krankenkasse angewiesen ist, die von einer anderen Krankenkasse nicht getragen werden.