Die Bundesregierung legte jetzt, etwa eine Woche nach dem Urteil der Karlsruher Richter, in dem die bisherige Festlegung der Regelsätze in Hartz IV als verfassungswidrig erklärt wurde, einen Härtefall-Katalog vor. Dieser beinhaltet die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, dass für Hilfebedürftige gemäß dem Grundrecht ein Leistungsanspruch besteht, um einen laufenden, unabwendbaren und nicht nur einmal auftretender Bedarf sicherzustellen. In dem vorgelegten Härtefall-Katalog werden infolge dieser Entscheidung eine Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.
Das Urteil der Karlsruher Richter zog einen starken Anstieg der Anträge nach sich – allerdings vertritt die Bundesagentur für Arbeit die Meinung, dass die meisten davon keine Aussicht auf Erfolg haben. Der vorläufige Härtefall-Katalog regelt detailliert, welche Fälle berücksichtigt werden und welche weiterhin unberücksichtigt bleiben. Die sofortige Gültigkeit der im Katalog beinhalteten Härtefälle schafft einen Überblick für die Leistungsbezieher und die Mitarbeiter bei den Arbeitsagenturen. Bis Ende 2010 hat die Bundesregierung gemäß dem Urteil noch Zeit, eine endgültige Regelung zu treffen.
Welche Fälle eine Chance auf Erhöhung des Regelsatzes für Arbeitslosengeld II haben, das derzeit bei 359 € liegt, wird von den Experten der ARAG erklärt:
Fahrtkosten:
Kosten für Fahrten und Übernachtung bei geschiedenen Ehepartner zum Besuch der von ihnen getrennt lebenden Kindern, sollen unter die Zusatzleistung in Hartz IV fallen. Sollte ein Ehepartner inhaftiert sein, ist ein Antrag auf Erstattung der Kosten für die Besuchsfahrten gerechtfertigt.
Haushalts- und Putzhilfen:
Rollstuhlfahrer, die bestimmte Tätigkeiten im Haushalt nur durch fremde Hilfe ausführen können und denen weder Freunde noch Familienangehörige zur Hilfe zur Verfügung stehen, haben Anspruch auf eine Putzhilfe. Die Kosten für die Putzhilfe soll künftig in Hartz IV übernommen werden.
Kosten für notwendige Arzneimittel:
Chronisch Kranke sollen über den Härtefall-Katalog auch Kosten für notwendige Arzneimittel erstattet bekommen, auch wenn diese nicht verschreibungspflichtig sind. Insbesondere werden Kosten für Hygieneartikel bei einer ausgebrochenen Infektion mit HIV und beispielsweise spezielle Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis übernommen.
Kosten für Nachhilfeunterricht:
Leistungen über den Regelsatz in Hartz IV hinaus können in Einzelfällen auch Kinder beanspruchen, die aufgrund von Schulproblemen Nachhilfestunden benötigen. Für diese Zusatzleistung muss allerdings ein dringender Anlass bestehen. Dies kann ein Todesfall in der Familie sein oder eine langfristige Krankheit. Um diese Zusatzleistung zu beanspruchen, muss Aussicht bestehen, dass spätestens nach einem halben Jahr der Nachhilfeunterricht nicht mehr benötigt wird. Bevorzugt sollen jedoch schulische Angebote, wie Förderkurse etc. zur Nachhilfe genutzt werden.
Ausgeschlossen von Zusatzleistungen im Bereich der Härtefälle sind dagegen die Praxisgebühr und Kosten für Zahnersatz. Weitere eindeutig ausgeschlossenen Leistungen sind Kosten für Bekleidung in Übergrößen, Waschmaschine, Brille oder Orthopädische Schuhe. Diese Ausgaben müssen über den ausbezahlten Regelsatz abgedeckt werden.