Der Pilotenstreik bei der Deutschen Lufthansa wird zu immensen Verspätungen und Ausfällen im Flugverkehr führen. Auf den Internetseiten stellen die Flughäfen entsprechende Informationen bereit. Für Passagiere, die Fragen haben oder Stornierungen und Umbuchen wünschen, hat die Lufthansa eine kostenlose Hotline eingerichtet unter: 0800-850 60 70
Die Experten, welche Rechte Passagiere haben, die an den Flughäfen stranden:
Gäste, die bei Flügen innerhalb Deutschlands vom Pilotenstreik betroffen sind, werden ein Angebot zur Nutzung der Züge der Deutschen Bahn erhalten. Hierzu müssen die Passagiere die Flugtickets am Check-In-Automaten in einen Reisegutschein umwandeln lassen. Eine andere Alternative: Die Passagiere kaufen ihre Bahntickets und reichen diese im Nachhinein bei der Lufthansa zur Erstattung der Kosten ein.
Für Passagiere auf internationalen Flügen muss seitens der Lufthansa versucht werden, als Ersatz einen anderen Flug zum gebuchten Zielflughafen zu organisieren. Dies kann für die Passagiere bedeuten, möglicherweise einen Zwischenstopp oder einen Umweg in Kauf zu nehmen. Die Passagiere müssen dabei auch auf Flüge anderer Airlines umgebucht werden, wenn in den Maschinen noch Plätze verfügbar sind.
Während der Wartezeit haben die Kunden einen Anspruch auf Betreuung, dabei ist es irrelevant, wer für die Wartezeit verantwortlich ist.
Bei stundenlangen Wartezeiten am Flughafen besteht ein Anspruch der Passagiere auf Unterkunft und Verpflegung. Die folgenden Ansprüche sind dabei in einer EU-Verordnung geregelt: Den wartenden Passagieren stehen Getränke, Mahlzeiten und zwei kostenlose Telefonate zu. Bei extrem langen Verzögerung über eine Nacht haben die Passagiere auch einen Anspruch auf ein Hotelzimmer.
Für Flüge innerhalb der Länder der EU mit einer Strecke von bis zu 1.500 km können die Passagiere ihre Rechte aus dieser Regelung geltend machen.
Ab drei Stunden Verzögerung können die Passagiere bei Flugdistanzen bis zu 3.500 Kilometer diese Regelung in Anspruch nehmen.
Für Flüge innerhalb einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometer sind die Regelungen der EU ab 4 Stunden Verzögerung gültig.
Die Airlines müssen dabei die Initiative ergreifen und den Künden sowohl Informationen über die Verzögerungen, als auch über deren Rechte bieten. Hotel- und Restaurantgutscheine müssen von den Airlines ausgehändigt werden, gleichzeitig muss der Transfer von den Fluggesellschaften organisiert werden. Sollte dies überhaupt nicht oder nur in unzureichendem Umfang geschehen, sollten die Passagiere auf Anraten der Experten ihre Rechte gegenüber den Airlines einfordern.
Sollte kein Angebot von der Airline aus ergehen, können sich die wartenden Passagiere mit Essen und eventuell einer Übernachtungsmöglichkeit versorgen. Die Belege hierüber können im Nachhinein bei den Fluggesellschaften zur Erstattung eingereicht werden.
Sowohl Verpflegung, als auch Unterkunft müssen dabei in angemessenem Rahmen liegen. Passagiere, die sich selbst um ein Restaurant oder Hotel kümmern, sollten dabei nicht die teuersten Möglichkeiten wählen. Für die Betroffenen gilt dabei die Schadenminderungspflicht, was bedeutet, dass die Kosten in einem geringen und überschaubaren Rahmen gehalten werden müssen.
Bei einer Verzögerung von über 5 Stunden muss die Fluggesellschaft den Flugpreis erstatten. Sollte sich ein Anschlussflug um über 5 Stunden verspäten, muss die Airline den Passagieren einen kostenlosen Rückflug ermöglichen.
Sollte die Fluggesellschaft ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, müssen die Passagiere zuerst Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen, bei dem der Flug gebucht wurde. Kommt hier kein zufriedenstellendes Ergebnis zustande, kann eine Beschwerde beim Luftfahrt Bundesamt in Braunschweig eingereicht werden unter www.lba.de
Ob es sich bei einem Streik um höhere Gewalt handelt, ist dabei juristisch umstritten. Dies kann eventuelle Schadensersatzansprüche beeinflussen.