GKV Zusatzbeiträge - Illegale Preisabsprachen unter den Kassen?

  1. 23.02.2010 08:29
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Das Vorgehen mehrerer gesetzlichen Krankenkassen, die seit Jahresbeginn Zusatzbeiträge erheben, wird nun vom Bundeskartellamt überprüft unter dem Verdacht auf illegale Preisabsprachen. Diesen Vorwurf wies der Spitzenverband der GKV zurück mit der Begründung, dass die Zusatzbeiträge lediglich die logische Schlussfolgerung aus dem unterfinanzierten Gesundheitsfonds sei. Die Kassen gehen davon aus, dass sich der Verdacht des Kartellamts nicht bestätigen wird, da für jede einzelne Krankenkasse der Zeitpunkt und die Höhe der Zusatzbeiträge von der Kassenaufsicht in einem individuellen Verfahren genehmigt werden müssen.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, wurden seitens des Bundeskartellamts förmliche Verfahren gegen neun gesetzliche Kassen eingeleitet. Den Erhalt der Schreiben hätten bereits 4 Kassen bestätigt – unter anderem die DAK und die KKH Allianz. Gemäß den Angaben eines Sprechers des Kartellamts stehen einige Kassen im Verdacht, durch gemeinsame Verlautbarungen im Hinblick auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen einen Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen begangen zu haben.

Die Stimmen in der Politik zu den Ermittlungen des Kartellamts weichen deutlich ab. Seitens des Gesundheitsexperten der CDU wird das Vorgehen des Bundeskartellamts als unsinnig bezeichnet. Er sieht darin keinen Anlass, aufgrund des geringen Marktanteils und der unterschiedlichen Zeitpunkten und Höhen der Zusatzbeiträge von einem Kartell zu sprechen. Der Fraktionsvize der FDP dagegen befürwortet die Ermittlungen des Kartellamts. Dies würde nun aufzeigen, ob die gesetzlichen Krankenkassen wie normale Unternehmen zu behandeln sind.

Ob das Kartellamt für den Wettbewerb innerhalb der Krankenkassen überhaupt eine Zuständigkeit hat, ist nach Kassenangaben umstritten. Die Kassen selbst betrachten sich nicht als Unternehmen mit dem Hinweis, dass diese anders als andere Unternehmen nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgelegt sind. Bei der Prüfung der Zusatzbeiträge durch das Bundesversicherungsamt habe es Ende Januar keine Hinweise auf mögliche Preisabsprachen gegeben.

In der Koalitionsvereinbarung haben Union und FDP beschlossen, dass das allgemeine Wettbewerbsrecht grundsätzlich auch für die gesetzlichen Krankenkassen als Ordnungsrahmen zur Anwendung kommen soll. Besonderen Prüfungsbedarf sieht die Koalition in Fusionen von Krankenhäusern und Krankenkassen sowie bei Rabattverträgen. Der Bundesgesundheitsminister und der Bundeswirtschaftsminister führen diesbezüglich bereits Gespräche.

Zusatzbeiträge dürfen die Krankenkassen erheben, wenn das Budget aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreicht. Bei einem gemeinsamen Auftritt kündigten mehrere Krankenkassen Ende Januar Zusatzbeiträge an. Diese können zwischen 8 € und 37,50 €, dem zulässigen Höchstbetrag, liegen. Versicherte haben bei einer Erhebung von Zusatzbeiträgen ein Sonderkündigungsrecht. Vermutlich werden während des Jahres noch weitere gesetzliche Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben. Den etwa 160 Krankenkassen in Deutschland fehlen laut eigenen Angaben in 2010 rund 4 Milliarden Euro.




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