Westerwelle will Hartz-IV-Missbrauch bei Firmen bekämpfen

  1. 24.02.2010 10:06
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Im Rahmen der anhaltenden Debatte um Hartz IV kündigte FDP-Parteichef und Vizekanzler Guido Westerwelle an, dass künftig nicht nur der Hartz IV Missbrauch durch die Empfänger, sondern vermehrt auch der Missbrauch von Hartz IV durch die Unternehmen bekämpft werden soll. Dies teilte Westerwelle gegenüber der Bild-Zeitung mit.

Hartz IV Missbrauch wird bei den Unternehmen betrieben, die Hartz IV Empfängern Stellen als kostenlose Praktikanten vergeben und diesen keine tatsächlich Job-Perspektive bieten wollen. Der Missbrauch muss nicht nur bei den Empfängern bekämpft werden, sondern ausdrücklich auch bei den Firmen. Gleichzeitig ist der Vizekanzler aber nicht bereit zu akzeptieren, dass zum Beispiel ein junger Mann mit 24 Jahren an den Nachmittagen das Fitnessstudio aufsucht, als Hartz IV Empfänger jedoch bestimmte körperliche Tätigkeiten als erniedrigend bezeichnet.

Die durch den Vizekanzler ins Rollen gebrachte Debatte rechtfertigte Westerwelle gegenüber der Zeitung. Er betonte ausdrücklich, dass er damit zum Ausdruck bringen wollte, dass Bürger, die arbeiten mehr Einkommen zur Verfügung haben muss, als Bürger, die nichts arbeiten. Ziel des Sozialstaats war ursprünglich, die schwachen Mitglieder der Gesellschaft zu unterstützen. In diese Richtung muss das Geld fließen und in Investitionen in die Bildung, wie Westerwelle betonte. Nun müsse dafür Sorge getragen werden, dass die Gelder auch dort ankommen.

Nach Ansicht von Herrn Westerwelle handeln die meisten Familien dabei auch sehr verantwortungsvoll – nur gibt es eben auch andere Familien. Bei diesen wird das Geld nicht für die Kindern eingesetzt, sondern wird zum Beispiel für einen neuen Fernseher genutzt, anstatt für Kleidung oder Bildung der eigenen Kinder.

Der Vizekanzler weist darauf hin, dass es sich bei den Sozialleistungen nicht in erster Linie um das Geld aus Abgaben und Steuern dreht, sondern um das Geld derjenigen, die die Steuern und Abgaben an den Staat abführen. Allein dies rechtfertige, dass von den Leistungsempfängern ebenfalls eine Einsatzbereitschaft erwartet werden kann.




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