Internet-Sperre: Gesetz in Kraft getreten

  1. 24.02.2010 10:30
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Heute tritt die Regelung zu den Internetsperren in Kraft, die eigentlich zum Kampf gegen die Kinderpornografie im Internet dienen sollen. Nur will die Regierung das Gesetz nicht anwenden und anstelle der Sperrung von betroffenen Internetseiten eine neue Regelung treffen.

Kritiker sehen in der Regelung lediglich eine Verzögerung der Strafverfolgung. Zudem gehen die Kritiker davon aus, dass dadurch eine technische Zensur-Infrastruktur errichtet wird, die am Ende kaum mehr der Kontrolle der Politik unterliegt. Wie Sperrlisten aus dem Ausland deutlich machten, waren nur knapp 50 Prozent der darin enthaltenen Seiten illegal. Auf der Sperrliste Australiens waren sogar aus Versehen ein Zahnarzt aus Queensland sowie ein Reiseveranstalter enthalten.

Über 134.000 Bürger unterzeichnetet die Petition an den Deutschen Bundestag, das Zugangserschwerungsgesetz, das ab heute Gültigkeit hat, durch ein entsprechendes Gesetz wieder aufzuheben. Die SPD unterstützt diese Forderung und plant einen entsprechenden Antrag am Donnerstag im Bundestag vorzubringen. Dabei hatte gerade die SPD damals mit einer Mehrheit für das Gesetz, das nun keiner will, gestimmt. Mittlerweile räumt die SPD ein, die Bedeutung der Netzpolitik vor allem für die jüngeren User unterschätzt zu haben.

Franziska Heine vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur fordert, dass kinderpornografische Seiten gelöscht werden müssen. Phishing-Seiten, die Bankdaten ausspionieren dürfen schließlich auch einfach gelöscht werden – dies sollte auch für Internetseiten mit Kinderpornografie Gültigkeit haben. Die Verfolgung der Täter sowie die Entfernung kinderpornografischer Inhalte kann weltweit erfolgen, da es sich um Straftaten handelt, die weltweit verachtet werden und auch weltweit strafbar sind. Die Erfahrungen zeigen andererseits, dass die Verbreitung fast nur in Ländern erfolgt, die die Verbreitung von Kinderpornografie verbieten – häufig werden die Inhalte in den USA und in Westeuropa inklusive Deutschland verbreitet.

Seitens der FDP wird angestrebt, das Löschen vorrangig vor möglichen Sperren durchzuführen. Gleichzeitig sieht die FDP keine juristischen Probleme im Verzicht auf die Internetsperren. Max Stadler, der parlamentarische Staatssekretär der FDP im Justizministerium konterte auf die Frage nach verfassungsrechtlichen Bedenken im Petitionsausschuss, dass nicht geplant war, dass das ab heute gültige Gesetz nicht praktiziert werden sollte. Der im Gesetz geregelte Vorrang des Löschens anstelle einer Sperre sei bereits geplant gewesen. Laut Koalitionsvertrag sollte die notwendige Infrastruktur für die Internetsperren zumindest für ein Jahr nicht aufgebaut werden. Die Bundesregierung soll in der Zwischenzeit ein neues Gesetz planen.

Weiter teilt Stadler mit, dass die Bundesregierung bereits ein Gesetz zur Löschung der Webseiten mit Kinderpornografie erarbeitet. Dabei wurde lediglich noch die Entscheidung seitens des Bundespräsidenten abgewartet. Durch die Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes durch Horst Köhler wurde der Druck auf die Bundesregierung erhöht, sich mit dem Gesetz zur Löschung, das für sinnvoller erachtet wird, auseinander zu setzen.




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