Allein im Januar 2010 waren nach einer Hochrechnung rund 20.000 Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen wegen Unfällen aufgrund von Schnee und Glatteis in stationärer Behandlung. Aufgrund dieses immensen Zahlen wollen die gesetzlichen Krankenkassen Regressansprüche aus den Winterunfällen überprüfen.
Glatteis und Schnee in dem diesjährigen harten und kalten Winter waren für viele mit Arm- oder Beinbrüchen, Kopfverletzungen oder Platzwunden verbunden. Im Durchschnitt werden durch Verletzungen dieser Art für die Behandlung und die Folgen jeweils Kosten in Höhe von 5.000 € verursacht. Die AOK, Barmer Ersatzkasse BEK, KKH Allianz und Techniker Krankenkasse TK wollen die Hintergründe dieser Winterunfälle dahingehend prüfen, ob die Ursache dafür in der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten gegeben ist.
In diesem Zuge soll geprüft werden, ob Grundstückseigentümer oder Verantwortliche die Streupflichten überhaupt nicht oder in unzureichendem Maße erfüllt haben. Im Falle, dass die Krankenkassen hierüber einen Nachweis erbringen können, hätten diese die Möglichkeit, die Erstattung der Kosten für die Behandlungen von den streupflichtigen Eigentümern oder Mietern sowie bei den Winterdiensten zu verlangen. Dies bedeutet, wenn Gehwege, Straßen oder Wege nicht ordnungsgemäß geräumt und gestreut sind, haften die Verantwortlichen für die Unfälle und die daraus resultierenden Folgekosten.
Bei jedem Unfall wird auf Fremdverschulden überprüft. Eventuelle Schadenersatzansprüche gehen dabei an die Krankenkasse über nach dem zehnten Sozialgesetzbuch, wenn diese wegen eines Unfalls Leistungen zu erbringen hat. Allerdings liegt die Beweislast bei den Krankenkassen. Diese müssen den Schadenersatzanspruch verifizieren und den Verursacher des Unfalls feststellen, um diesen zur Zahlung verpflichten zu können. Dies gestaltet sich häufig schwierig, da mindestens die Fahrlässigkeit oder gar ein Vorsatz nachgewiesen werden. Hierfür werden Zeugenaussagen, medizinische Berichte, Gutachten und häufig sogar Gerichtsverfahren notwendig, die alle nicht nur zeitaufwändige, sondern auch kostenintensive Maßnahmen sind.
Der harte Winter fordert seinen Tribut
Bei der KKH Allianz wurden allein im Januar 2010 doppelt so viele Knochenbrüche verzeichnet im Vergleich zum Januar 2009. Die Krankenkasse wird auf jeden Fall überprüfen, ob die Glatteisunfälle durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten verursacht wurden.
Die AOK Berlin-Brandenburg rechnet ebenfalls mit einem enormen Kostenanstieg durch Winterunfälle. In 2009 konnte die Krankenkasse bereits in über 300 Fällen Regressansprüche durchsetzen. Dies brachte der Krankenkasse eine Rückzahlung von Kosten in Höhe von 465.000 € ein. In diesem Winter wird noch mit weiteren Unfällen gerechnet.
Besondere Aufmerksamkeit und Konsequenz zeigt die Barmer Ersatzkasse in Bezug auf die Feststellung der Verantwortlichen für Glatteisunfälle. In 2009 konnte die BEK allein in Berlin Kosten in Höhe von rund 3 Millionen Euro erfolgreich zurückfordern. Diese Erstattungen wurden von den Haftpflichtversicherungen der Grundstückseigentümer getragen, die durch versäumte Einhaltung der Streu- und Räumpflicht zur Verursachung der Unfälle beigetragen haben. Mittlerweile haben die Haftpflichtversicherungen und die Barmer Ersatzkasse entsprechende Abkommen getroffen. Die Behandlungskosten bei diesen Unfällen werden zwischen beiden aufgeteilt.
Komfortable Rahmenteilungsabkommen erleichtern die Abwicklung
Diese Rahmenteilungsabkommen, die seitens der Barmer bereits häufiger abgeschlossen wurden, sind für alle Beteiligten einfacher und komfortabler. Durch diese Vereinbarung entfällt die Prüfung des Einzelfalles, im Gegenzug verzichten die Krankenkassen auf die Hälfte der Ansprüche. Die Rahmenteilungsabkommen gelten pauschal, wenn einerseits die Krankenkasse und andererseits die Haftpflichtversicherung davon betroffen sind. Falls es sich bei den Verantwortlichen um öffentliche Stellen handelt, könnte es jedoch Probleme geben. Wie die Sprecherin der Techniker Krankenkasse Heike Weinert berichtet, sind private Hausbesitzer eher bereit, die Kosten zu übernehmen – die öffentlichen Stellen dagegen eher nicht. In diesen Fällen kommt es nach der Erfahrung der TK häufig zu Prozessen.