Staatsschulden über erlaubter EU-Grenze

  1. 26.02.2010 12:50
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In 2009 betrugen die Schulden laut dem Statistischen Bundesamt bei 79,3 Milliarden Euro, die von Bund und Ländern unter anderem durch Kredite finanziert wurden. Die Schuldenquote liegt damit in 2009 bei 3,3 Prozent, was eine Überschreitung der Staatsverschuldung nach der erlaubten Grenze im EU-Vertrag bedeutet. Die EU gibt vor, dass die Staatsverschuldung nicht über 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen darf.

Seit 2006 wurde somit das erste Mal wieder ein Minus in der Staatskasse erwirtschaftet. Die Schuldenquote lag in 2006 jedoch noch bei 1,6 Prozent gemessen am Bruttoinlandsprodukt. Im Jahr 2007 folgte sogar ein Überschuss und in 2008 konnte der Finanzminister mit einer schwarzen Null ein neutrales Ergebnis ohne rote Zahlen vorweisen.

Der Bund machte mit 39,6 Milliarden Euro die meisten Schulden. Das Minus der Länder lag bei 20,2 Milliarden Euro. Die restliche Schuldensumme verteilt sich auf die Gemeinden und die Sozialversicherung.

Das Finanzierungsdefizit wird aus der Differenz der Einnahmen abzüglich der Ausgaben ermittelt. Die Einnahmen lagen in 2009 bei 1.066 Milliarden Euro, denen Ausgaben in Höhe von 1.145,3 Milliarden gegenüber stehen.


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