Die Bundesregierung erklärte am gestrigen Mittwoch im Finanzausschuss, dass keine Erhöhung des Zinssatzes für Steuernachzahlungen erfolgen soll bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zur Strafbefreiung.
Der Zins dürfe dabei nicht als Bestrafung angesehen werden. Dieser dient der Gerechtigkeit, da Steuerzahler, die ihre Steuern pünktlich abführen, ansonsten benachteiligt würden, wie die Bundesregierung erklärt. Das Erheben von Zinsen auf Steuernachzahlungen nach einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung soll einen Ausgleich von Vorteilen darstellen, die ansonsten durch eine verspätete Zahlung der Steuern entstehen würden.
Erst in 2008 sei eine Änderung der entsprechenden Norm ergangen. Bei der damals durchgeführten Prüfung war der Zinssatz mit 6 Prozent unverändert geblieben.