Für Anrufe mit dem Handy zu 0180-Rufnummern gelten ab 1. März 2010 erstmals feste Höchstgrenzen der Preise. Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Preishöchstgrenzen liegen bei 60 Cent pro Anruf oder bei 42 Cent pro Minute. Aus dem Festnetz bleiben die Preise wie bisher bei 20 Cent pro Anruf oder 14 Cent pro Minute.
Des Weiteren wurde von der Bundesnetzagentur bestimmt, dass die Anrufe zu den Sondernummern 0180-1, -2, -3, -4 und -5 pro Minute abgerechnet werden müssen. Da es sich bei diesen Nummern genau um die am meisten von den Service-Hotlines genutzten Rufnummern handelt, ist die Höchstgrenze von 60 Cent pro Anruf in Praxis kaum von Bedeutung.
Hans-Joachim Kruse, der Vorstandsvorsitzende vom Verein Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste FST wertet die Änderungen positiv. Nun haben die Verbraucher die Möglichkeit, einen deutlich reduzierten Maximalbetrag bei Anrufen vom Handy zu den Sondernummern zu kalkulieren.