Das Statistische Bundesamt Destatis gab nach ersten Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen bekannt, dass 2009 die Bruttoverdienste in Deutschland um 0,4 Prozent gesunken sind. Der Durchschnitt lag 2009 bei 27.648 € - dabei handelt es sich seit der Gründung der BRD um den ersten Rückgang der Bruttolöhne.
Zur Errechnung der gesamtwirtschaftlichen durchschnittlichen Bruttogehälter und Bruttolöhne pro Arbeitnehmer werden in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sämtliche Arbeitnehmergruppen zusammengefasst. Leitende Angestellte, Beamte und Vorstände werden somit ebenso einbezogen, wie Beschäftigte in Gelegenheitsjobs und geringfügig Beschäftigte. Ebenfalls in der Ermittlung berücksichtigt werden neben den Entgelten für die geleistete Arbeit auch geldwerte Leistungen, wie Zulagen, Prämien, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Nicht integriert werden die Sozialbeiträge der Arbeitgeber.
Im Vergleich zu den rückläufigen Verdiensten im Durchschnitt je Arbeitnehmer waren die Bruttoverdienste pro Stunde um 3,0 Prozent gestiegen. Dies liegt insbesondere im Abbau von Guthaben begründet, die sich auf Arbeitszeitkonten angesammelt hatten. Dadurch erhielten 2009 viele Arbeitnehmer Löhne und Gehälter für Arbeit, die bereits in den vorangegangenen Jahren geleistet wurde.
Das Verarbeitende Gewerbe war laut dem Ergebnis besonders hart betroffen. Die Verdienste pro Kopf gingen in diesem Bereich um 3,6 Prozent zurück. Im Vergleich dazu war bei der Stundenbasis ein Anstieg von 4,4 Prozent zu verzeichnen. In diesem Wirtschaftssektor wurde zudem ein enormer Anstieg der Lohnstückkosten, die sich aus dem Verhältnis von Wertschöpfung und Arbeitskosten ergeben, um 15,3 Prozent ermittelt.
Der Abbau von angesammelten Überstunden sowie die vermehrte Kurzarbeit in den Betrieben sind maßgeblich für die Senkung des durchschnittlichen, rechnerischen Pro-Kopf-Einkommens verantwortlich. Hinzu kommen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung, die seit Jahresbeginn 2009 als Sozialbeitrag gebucht werden. Diese Buchung trug ebenfalls zur Verringerung bei. Alle Bürger sind seit dem 1. Januar 2009 zur Krankenversicherung verpflichtet. Zuvor wurden die Zuschüsse der Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung zu den Bruttolöhnen gerechnet. Mit der Änderung erfolgt die Klassifizierung als Sozialbeitrag der Arbeitgeber. Ohne die Berücksichtigung dieser neuen Klassifikation hätte der Rückgang der Bruttoverdienste im Durchschnitt lediglich 0,2 Prozent betragen.