Krankenkassen erwirtschaften 2009 Milliardenüberschuss

  1. 10.03.2010 10:02
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Im vergangen Jahr konnten die gesetzlichen Krankenversicherungen trotz der Wirtschaftskrise einen Einnahmenüberschuss in Milliardenhöhe erzielen. Bei den etwa 170 gesetzlichen Kassen lag das vorläufig errechnete Plus bei rund 1,07 Milliarden Euro. Dies wurde von Personen bestätigt, wie das Handelsblatt berichtet, die mit den Zahlen der Krankenkassen vertraut sind. Seitens des Bundesgesundheitsministeriums wurden die Zahlen jedoch nicht bestätigt. Wie eine Sprecherin mitteilte, sollen die Daten der Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen noch geprüft werden.

Den höchsten Überschuss zwischen Einnahmen und Ausgaben erreichten die Allgemeinen Ortskrankenkassen. Bei der AOK lagen die Einnahmen 771 Millionen Euro über den Ausgaben. Den zweithöchsten Überschuss erzielten die Innungskrankenkassen. Bei der IKK wurden 263 Millionen Euro an Einnahmenüberschuss verzeichnet. Bei den Betriebskrankenkassen BKK wurden knapp 190 Millionen Euro plus als Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben errechnet. Die einzigen Krankenkassen, die 2009 ein Minus erwirtschafteten, waren die Ersatzkassen. Das Defizit lag bei 157 Millionen Euro. Zu den Ersatzkassen zählen die größten Krankenkassen, unter anderem die Barmer GEK, die Technikerkrankenkasse und die DAK.

Die Krankenkassen haben durch diese Überschüsse in Milliardenhöhe zwar ein finanzielles Polster – dennoch soll laut Prognosen der Experten für 2010 ein Defizit der Krankenkassen von 4 Milliarden Euro entstehen. Dies sei in den steigenden Ausgaben begründet. Wie die Experten weiterhin mitteilen, würde das Defizit sogar bei 8 Milliarden Euro liegen, wenn nicht der Bundestag einen Sonderzuschuss des Bundes beschlossen hätte. Für 2011 wird das Defizit sogar auf 11 Milliarden Euro geschätzt. Dies veranlasste mehrere gesetzliche Krankenkassen, Zusatzbeiträge zu erheben. Dieser kann zwischen 8 € und 37,50 € als vorgeschriebener Höchstbetrag liegen. Im Streit um die Zusatzbeiträge wurden die Krankenkassen vom Bundesversicherungsamt verteidigt. Nach Ansicht des Bundesversicherungsamtes ist die gemeinsame Ankündigung der Erhebung von Zusatzbeiträgen in Höhe von 8 € nicht als rechtswidrig anzusehen.





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