Zusatzbeiträge der Krankenkassen: Sonderkündigungsrecht für Versicherte

  1. 18.03.2010 09:23
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Einige Krankenkassen haben bereits Zusatzbeiträge eingeführt oder angekündigt. Versicherte, die keinen Zusatzbeitrag entrichten wollen, haben die Möglichkeit, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Auf test.de können die Versicherten eine Übersicht einsehen über alle Krankenkassen, bei denen ein Zusatzbeitrag 2010 geplant ist.

Dabei ist darauf zu achten, dass die Kündigung bei der aktuellen Krankenkasse spätestens bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit des ersten Zusatzbeitrags erfolgt. Dabei gilt, dass die jeweilige Krankenkasse die Versicherten spätestens einen Monat vorher einen Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht erteilen müssen. Erfolgt dies seitens der Krankenkassen nicht, wird die Kündigungsfrist entsprechend verlängert.

Abwicklung des Zusatzbeitrags:
Der Zusatzbeitrag wird nicht wie der reguläre Beitrag bereits über den Lohn verrechnet und direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Der Zusatzbeitrag muss direkt von den Versicherten an die Krankenkasse bezahlt werden, dies kann per Rechnung, Überweisung oder Einzugsermächtigung erfolgen. Dabei ist es nicht verpflichtend, dass die Abrechnung pro Monat erfolgen muss. Je nach Krankenkasse kann dieser pro Quartal oder jährlich bezahlt werden.





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