Google wollte sich eigentlich die Namensrechte für den Begriff Nexus One für sein Android-Handy sichern, doch gemäß US-Patentamt ist der Begriff Nexus bereits seit 2008 durch das Telekommunikationsunternehmen Integra Telecom gesichert. Dies bedeutet eine vorläufige Schlappe für Google, denn das Patentamt vertritt die Ansicht, dass die Verwechslungsgefahr zu hoch sei, da beide Unternehmen in der Telekommunikationsbranche tätig sind.
Google kann nun innerhalb eines halben Jahres Einspruch gegen die Entscheidung des Patentamts einlegen. Bis dahin bleibt das Android-Handy unter dem Namen Nexus One im Handel. Sofern der Einspruch nicht erfolgreich ist, würde dies bedeuten, dass das Google-Handy innerhalb der USA nicht mehr als Nexus One angeboten werden darf.
Für den Markt in Europa hat die Entscheidung des US-Patentamts keine Auswirkungen – hier wird vermutlich kein Namenswechsel erfolgen. Die Weisung des US-Patentamts hat außerhalb den Vereinigten Staaten von Amerika keine Wirkung.