In der April-Ausgabe von Finanztest werden deutliche Preisunterschiede der gesetzlichen Krankenkassen aufgezeigt. Durch die Zusatzbeiträge, die bei einigen erhoben werden und Ausschüttung von Prämien an die Mitglieder auf der anderen Seite können die Preisunterschiede immerhin bis zu 500 € jährlich betragen.
Aktuell sind von den etwa 51 Millionen gesetzlich Versicherten etwa 8,7 Millionen von der Erhebung von Zusatzbeiträgen der GKV betroffen. Diesen Kosten können die Mitglieder durch einen Wechsel umgehen. Über 50 gesetzliche Krankenversicherungen gaben die Zusage, im Jahr 2010 keine Zusatzbeiträge zu erheben.
Bisher haben bereits 7 von 10 Krankenkassen nicht nur die Beiträge erhöht, sondern auch einen monatlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 € eingeführt. Dabei gibt es jedoch die unterschiedlichsten Systeme im Hinblick auf die Berechnung und Zahlungsmodalität für den Zusatzbeitrag:
Bei der BKK Heilberufe und der GBK wird als Zusatzbeitrag 1 Prozent des Einkommens angesetzt – bis zur maximalen Grenze von 3.750 €, da 37,50 € pro Monat der höchstmögliche Satz für die Zusatzbeiträge ist. Dies kann im Höchstfall bedeuten, dass die gesetzlich Versicherten mit 450 € Mehrkosten pro Jahr belastet werden.
Ebenfalls einkommensabhängig gestaltet sich der Zusatzbeitrag bei der BKK Westfalen-Lippe. Hier gilt jedoch ein Höchstbetrag von 12 € monatlich als Zusatzbeitrag.
Mit einer Rückzahlung von 72 € nach einem Jahr können die Versicherten der G&V BKK rechnen.
Zu diesen bereits sehr unterschiedlichen Modellen der GKV im Hinblick auf die Zusatzbeiträge kommen Lockangebote mit Rabatten. Diese werden für die verschiedensten Fälle angeboten, wenn die Mitglieder die Krankenkassen beim Einzug der Zusatzbeiträge entlasten. Dies kann unter anderem sein, wenn eine Einzugsermächtigung für den Zusatzbeitrag erteilt oder eine Vorauszahlung der Zusatzbeiträge für ein ganzes Jahr getätigt wird.