Gesetzliche Krankenkassen: Koppelung von Halteprämien und Zusatzbeiträgen ist unzulässig

  1. 23.03.2010 11:49
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Gesetzliche Krankenkassen, die Zusatzbeiträge erheben, ist es nicht erlaubt, gleichzeitig Halteprämien anzubieten, um zu verhindern, dass die Versicherten vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dr. Maximilian Gaßner, der Präsident des Bundesversicherungsamtes, weist die Krankenkassen ausdrücklich darauf hin, dass diese Kombination unzulässig ist.

Die Kombination von Zusatzbeitrag und Halteprämie könnte für falsche Eindrücke sorgen:

Um eine Zusatzbeitrag erheben zu können, muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass die entsprechende Krankenkasse mit den finanziellen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Gleichzeitig mit der Ankündigung der Erhebung von Zusatzbeiträgen können die Versicherten das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass die Mitgliedschaft in der jeweiligen GKV bis zum Zeitpunkt, zu dem der Zusatzbeitrag das erste Mal fällig wird, kündigen können.

Eine Kombination der Zusatzbeiträge mit Halteprämien würde bei den Versicherten den Eindruck bewirken, dass genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Dies würde eine Legitimation für Zusatzbeiträge verhindern.




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