Ein aktuelles Gerichtsurteil weist Klagen von Stromverbrauchern zurück, die nach einer Erhöhung der Strompreise zwar den erhöhten Preis gezahlt, aber dennoch gegen den Versorger geklagt haben. Dem Richterspruch zufolge hätten die Verbraucher die Erhöhung widerspruchslos hingenommen, denn sie seien zum einen durch eine Jahresabrechnung, zum anderen durch ein Ankündigungsschreiben über die Erhöhung der Preise informiert worden.
Spätestens nach Erhalt des Schreibens, in dem die Erhöhung angekündigt worden war, hätten die Verbraucher reagieren und entweder widersprechen oder den Versorger wechseln müssen. Da die Verbraucher aber wie gewohnt ihre - nun höhere - Rechnung gezahlt hätten, sei zwischen dem Stromversorger und dem Endkunden ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen.