Neue EU-Richtlinie: Vereinfachte Kündigung von Krediten

  1. 24.03.2010 12:54
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Wie die Welt online berichtet, wird es für die Kunden in Zukunft einfacher, bestehende Ratenkredite zu kündigen. Der Grund dafür ist, dass die Kündigungsfrist für Ratenkredite mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie am 11. Juni 2010 entfällt.

Die neue EU-Richtlinie ermöglicht den Kreditnehmern eine Kündigung des Ratenkredits vom ersten Tag an – egal ob dieser komplett oder nur teilweise gekündigt werden soll. Die Vorfälligkeitsentschädigung für die Aufhebung eines Kreditvertrages wird davon jedoch nicht betroffen. Die Bank darf weiterhin die Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von einem Prozent aus der Rückzahlungssumme als Gebühr für die Kreditauflösung verlangen. Bei einer Kreditlaufzeit unter 12 Monaten, darf die Bank für die Vorfälligkeitsentschädigung 0,5 Prozent in Rechnung stellen.

Vom Bundesverband der Verbraucherzentralen wird die neue EU-Richtlinie positiv bewertet, da diese für die Verbraucher mehr Flexibilität bietet und Umschuldungen vereinfacht. Durch die Möglichkeit der sofortigen Kündigung kann die noch offene Kreditsumme auf einen günstigeren Kredit umgeschuldet werden. Allerdings muss dabei in der Berechnung die Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden.

Gleichzeitig übt der Bundesverband der Verbraucherzahlen auch Kritik am Bundestag, da der deutsche Gesetzgeber den Banken die Möglichkeit bietet, bereits ab dem ersten Euro Gebühren für eine Kreditauflösung zu kassieren. Seitens der EU wurde den Mitgliedsstaaten die Entscheidung überlassen, ob die Regierungen den Banken erst ab einer Rückzahlung von 10.000 € jährlich das Erheben von Gebühren erlaubt werden soll.

Die neue EU-Richtlinie hat jedoch nicht für alle Kredite Gültigkeit. Davon ausgenommen sind Grundstückseigentümer mit einer Hypothek. Bei Kreditverträgen, die vor dem Inkrafttreten zum 11. Juni 2010 abgeschlossen werden, kann die Regelung ebenfalls nicht angewandt werden.



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