Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in zwei Fällen Klagen abgewiesen, in denen es um die Nichtzahlung der Zweitwohnungssteuer ging (Aktenzeichen 1 BvR 529/09 und 1 BvR 2664/09). In beiden Fällen befanden die Karlsruher Richter, dass die Erhebung rechtmäßig sei und nicht gegen die Grundrechte verstoße.
Im ersten Fall hatte ein Student geklagt, der einen Wohnsitz an seinem Studienort angemeldet hatte, aber auch am Wohnort seiner Familie zu Hause, wo er noch ein Zimmer bewohnte.
Im zweiten Fall erhoffte sich ein Polizist die Befreiung von der Zweitwohnungssteuer. Er hatte seinen Hauptwohnsitz bei seiner Mutter, wurde jedoch nach München versetzt, wo der Dienstherr von ihm verlange, dort seinen Hauptwohnsitz hin zu verlegen.
In beiden Fällen entschied das Bundesverfassungsgericht gegen die Kläger. Die Zweitwohnungssteuer verstieß in beiden Fällen nicht gegen das Gesetz und musste gezahlt werden.