Unsozial: Hartz-IV-Pauschale für Wohn- und Heizkosten

  1. 26.03.2010 09:52
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Die Bundesagentur für Arbeit fordert eine Wohnkostenpauschale für Hartz-IV Empfänger. Diese stößt auf deutliche Ablehnung beim Deutschen Mieterbund. Lukas Siebenkotten, der Direktor des Mieterbundes, übt Kritik am Vorschlag, eine Pauschale für Wohn- und Heizkosten für Empfänger von Hartz-IV einzuführen und bezeichnet diesen als unsozial.

Lukas Siebenkotten erklärt, dass die aktuelle Regelung den Empfängern von Leistungen aus Hartz IV ein menschenwürdiges Wohnen zusichert. In diesem Bereich sieht der Direktor des Mieterbundes keine Einsparmöglichkeiten. Als lebensfremd dagegen bezeichnet er den Vorschlag, Anreize durch Pauschalen zu schaffen, um einen Umzug in günstigere Wohnungen in Betracht zu ziehen. Genau diese preiswerten Wohnungsangebote sind meist nicht vorhanden oder es handelt sich um Wohnungen, die zwar eine niedrige Grundmiete haben aber vom energetischen Zustand her so schlecht sind, dass die Heizkosten eine immense Höhe erreichen.

Derzeit erhalten Leistungsempfänger in Hartz IV eine Erstattung der tatsächlich anfallenden Kosten der Wohnung, in denen auch die Heiz- und Betriebskosten berücksichtigt werden. Allerdings müssen diese Kosten angemessen sein. Ist eine Wohnung im Unterhalt zu teuer, sind die Hartz IV Empfänger gezwungen, im Zeitraum von 6 Monaten für eine Kostenreduzierung zu sorgen, was bedeutet, dass gegebenenfalls auch ein Umzug erforderlich ist.

Nach Ansicht des DMB wird aus der Pauschale eine Kürzung der Leistungen resultieren. Somit führt der Staat Einsparungen durch, die auf dem Rücken der sozial Schwächsten ausgetragen werden. Heinrich Alt, der stellvertretende Chef der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, sieht dagegen in der Einführung einer Pauschale für Wohnkosten ein Anreiz für die Leistungsempfänger, sich nach günstigeren Wohnungen umzusehen.

Lukas Siebenkotten dagegen sieht in den Wohnkostenpauschalen nicht nur die Ungerechtigkeit für die sozial Schwachen – er sieht auch Probleme in der korrekten Umsetzung, da es allein bei den Grundmieten innerhalb von Deutschland zu Schwankungen um über 100 Prozent kommt. Nur knapp ein Drittel der Gemeinden führen einen Mietspiegel, was eine Wohnkostenpauschale problematisch gestaltet. Als kaum durchführbar bezeichnet der Direktor des Mieterbundes eine Pauschale für Heizkosten. Bei einer Wohnung mit 60 m² Wohnfläche liegen aufgrund verschiedener Faktoren Preisschwankungen zwischen 420 und 1.200 € vor. Die Heizkosten werden sowohl von der Größe der Wohnung, deren energetischem Zustand und dem jeweiligen Energieversorger beeinflusst. Der Direktor des Mieterbunds geht davon aus, dass aufgrund der Wohnkostenpauschale die Rechtsstreitigkeiten erheblich steigen werden und somit die Arbeit für die Juristen gesichert ist.




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