Aufgrund der neuen EU-Richtlinie, die am 11. Juni 2010 in Kraft tritt, wird eine Kündigung der Ratenkredite durch die Verbraucher erleichtert. Ab dem Inkrafttreten besteht die Möglichkeit, dass Verbraucher die Kündigung von unbefristeten Kreditverträgen jederzeit kündigen können. Eine Kündigung war bisher für die Kreditnehmer erst nach einem halben Jahr möglich, nachdem der Vertrag abgeschlossen worden war. Gleichzeitig wirkt sich die EU-Richtlinie auch auf die Kündigungsfrist aus: Diese wurde von den bisherigen 3 Monaten auf nur 1 Monat reduziert.
Bei befristeten
Kreditverträgen besteht für die Verbraucher die Möglichkeit, die Darlehenssumme jederzeit zum Teil oder komplett zurückzuzahlen. Die Bank hat in diesem Fall das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung zu stellen. Diese darf nicht höher sein als 1 % des Betrags, der zurückgezahlt wurde. Bei einer Kreditlaufzeit von unter einem Jahr darf für die Vorfälligkeitsentschädigung maximal eine Gebühr von 0,5 % seitens der Bank angesetzt werden.
Die neue Richtlinie der EU kommt sowohl bei allen Verbraucherkrediten zum Tragen, als auch bei Leasingverträgen oder Teilzahlungsvereinbarungen. Allerdings gilt die EU-Richtlinie nur für Verträge, die nach dem Datum des Inkrafttretens, dem 11. Juni 2010, vereinbart wurden. Nicht von der neuen Regelung betroffen sind Immobilienkredite. Für die Banken selbst besteht ein Kündigungsrecht für Ratenkredite nur noch im Rahmen einer Kündigungsfrist, die mindestens 2 Monate beträgt.