Aufgrund eines Verdachts des missbräuchlichen Verhaltens in Bezug auf die Preise ermittelt das Landeskartellamt Rheinland-Pfalz gegen einen Gasversorger im Bundesland. Dies teilte das Wirtschaftsministerium mit. Der so genannte Preishöhenmissbrauch ist für Gasanbieter untersagt. Prinzipiell ist ein solcher Missbrauch gegeben, wenn Tarife erhebliche Abweichungen von den Tarifen aufweisen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit aus einem effektiven Wettbewerb resultieren. Weder das Wirtschaftsministerium noch die Landeskartellbehörde gaben den Namen des Gasversorgers am Mittwoch in Mainz bekannt. Einer Ministeriumssprecherin zufolge hätten sich die Ermittlungen im Zeitraum der letzten 6 Monate ergeben.
Wie das Wirtschaftsministerium mitteilt, gab es während der letzten 6 Monate kaum Preisschwankungen für Gas in Rheinland-Pfalz. Zu diesem Resultat kam die turnusmäßige Überprüfung der anfallenden Kosten für Haushalte, die durch die Landeskartellbehörde zum Stichtag am 1. April 2010 durchgeführt wurde. Bei der turnusmäßigen Überprüfung ergab sich ein geringfügig reduzierter Durchschnittspreis im Vergleich zur letzten Überprüfung am 1. Oktober 2009. Im Rahmen der Überprüfung werden die Preise von 35 Gasversorgern bei einem angenommenen Verbrauch von 20.000 kWh bei einem Reihenhaus oder bei einem frei stehenden Einfamilienhaus von 35.000 kWh gegenüber gestellt. Die Jahresbruttokosten pro Jahr betrugen demnach im Schnitt bei einem Verbrauch von 20.000 kWh 1.209 € - bei der Überprüfung zum 1. Oktober lag dieser Wert bei 1.212 €. Beim Verbrauch von 35.000 kWh reduzierten sich die Kosten von 2.013 auf 2.010 €. Diese Daten basieren auf Angaben der Unternehmen und dem Tarif, der von den Verbrauchern am häufigsten gewählt wurde.