Um eine bessere Versorgung der Versicherten zu gewährleisten, war seitens des Verbands der privaten Krankenversicherung eine Kooperation durch Verträge mit Ärzten hinsichtlich des Qualitätsstandards im Rahmen der Patientenversorgung geplant. In Bayern widersetzten sich die Ärzte, sodass dieses scheiterte.
Das Programm des Verbands der PKV war unter dem Namen „Ausgezeichnete Patientenversorgung“ gestartet. Dadurch sollte in Zukunft die ambulante Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung der Patienten aufgebessert werden. Im Bereich Versorgung und Service sollten im Rahmen des Programms gewisse Standards erfüllt werden, für die ein regelmäßiger Nachweis notwendig gewesen wäre. Die teilnehmenden Ärzte sollten dafür mit einem entsprechenden Gütesiegel ausgezeichnet werden. Das Pilotprojekt sollte in Zusammenarbeit mit der Ärztevereinigung in Bayern durchgeführt werden.
Anfang März wurde das Pilotprojekt von der PKV vorgestellt und als starker Kooperationspartner die Kassenärztliche Vereinigung Bayern KVB genannt. Seitens der KVB wurde mit den rund 5.000 Ärzten, die der Vereinigung angehören, ein entsprechender Vertrag abgeschlossen. In diesem waren über 40 Maßnahmen beinhaltet, durch die für verschiedene Ärztegruppen eine Qualitätssicherung vereinbart wurde. Im Service-Bereich waren dabei für die Terminvergabe oder im Wartezimmer kürzere Wartezeiten für die Patienten integriert. Gleichzeitig sollten die Patienten die Möglichkeit haben, Sprechstunden am Wochenende und am Abend zu besuchen und die Ärzte auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichen zu können. Um mit dem Gütesiegel ausgezeichnet zu werden, müssen die Ärzte über bestimmte Qualifikationen und Geräte verfügen, um die vertragsgemäße Versorgung der Patienten zu sichern. Seitens des Verbands der PKV sind keine Gegenleistungen innerhalb des Programms vorgesehen.
Die Kooperation hielt allerdings nicht lange. Bereits wenige Tage nach dem Abschluss des Vertrags wurde der Vorsitzende Dr. Axel Munte von der Vertreterversammlung der KVB heftig kritisiert. Einem Antrag zufolge, der von der Mehrheit angenommen wurde, erging die Aufforderung an den Vorstand der KVB, die bereits vereinbarten Kooperationen schnellstens zu widerrufen und die Verhandlungen mit den privaten Krankenversicherungen sofort einzustellen. Als Begründung nannte die Vertreterversammlung, dass der Vorstand mit diesen Vereinbarungen seine Kompetenzen überschritten hatte. Um eine Erweiterung der Versorgung der Privatpatienten in einem solchen Ausmaß zu vereinbaren wäre eine Diskussion der Versammlung der Kassenärzte zur Entscheidung notwendig gewesen.
Volker Leienbach, der Verbandsdirektor des PKV-Verbands, kann das Verhalten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern nicht nachvollziehen. Der Vertrag sei schließlich zur Verbesserung der Patientenversorgung abgeschlossen worden. Die Einstellung des Verbands der privaten Krankenversicherung im Hinblick auf den Vertrag mit der KVB bleibt unverändert. Leienbach bezeichnete den Widerstand der Ärztevertreter in Bayern als Interessen, die in keinem Bezug zu der Qualität der Patientenversorgung stehen. Nach Ansicht von Volker Leienbach sollten gerade die innovativen Verbände der Ärzte auf vertragliche Vereinbarungen mit der PKV eingehen. Gleichzeitig sieht der Verbandsdirektor des PKV-Verbands die Politik in der Pflicht im Hinblick auf den Widerstand der Vertreterversammlung der KVB. Damit zwischen der PKV und den Ärzteverbänden faire Verträge im Hinblick auf Preise, den Umfang der Gesundheitsleistungen und deren Qualität vereinbart werden können, fordert er von der Politik einen klaren Rahmen in Bezug auf die rechtlichen Regelungen in einem generellen Verhandlungsmandat. Wird seitens der Politik hierfür kein klarer, gesetzlicher Rahmen geschaffen, wird es sich auch in Zukunft schwierig gestalten, eine Einigung mit den Vereinigungen der Kassenärzte im Hinblick auf Qualitätsprogramme zu treffen.