Die FDP befasst sich weiterhin mit dem Thema Hartz IV und hat dazu nun neue Vorschläge vorgelegt. Die Liberalen wollen die Anreize, zurück in ein Arbeitsverhältnis zu gehen, erhöhen. Dies soll durch eine Neuregelung der Zuverdienstmöglichkeiten geschehen. Dazu wurden zwei mögliche Varianten vorgelegt.
So soll gemäß der ersten Variante künftig nicht mehr jeder dazuverdiente Euro, der den Freibetrag von 100 Euro überschreitet, zu 80 Prozent auf die Bezüge angerechnet werden. Vielmehr solle es künftig eine Staffelung geben. So sollen Zuverdienste zwischen 100 und 1000 Euro nur zu 40 Prozent angerechnet werden, Einkünfte von mehr als 1000 Euro zu 20 Prozent.
Die zweite Variante schlägt vor, dass bei Einkommen unter 200 Euro ein Festbetrag von 40 Euro nicht auf die Leistungen angerechnet wird, bei Einkommen zwischen 200 und 400 Euro sollen es 40 % des Einkommens sein, Beträge darüber bis zu 1000 Euro sollen mit 50 Prozent angerechnet werden.
Ein weiterer Punkt der FDP bezieht sich auf die Leistungen für Bedarfsgemeinschaften. Wird hier nach altem Recht einem der Partner der Regelsatz noch um 20 Prozent gekürzt, so sollen künftig beide den vollen Regelsatz erhalten – unter Vorbehalt einer Prüfung.
Für die Zahlung der Kosten für eine Wohnung soll es künftig Pauschalen geben, die auf regionale Bedingungen abgestimmt werden.