Mit der Steuerfreiheit von Ergänzungstarifen der gesetzlichen Krankenkassen ist jetzt Schluss. Viele gesetzliche Kassen kooperieren mit Privatversicherern und bieten ihren Mitgliedern sogenannte Zusatztarife an, beispielsweise für Zahnersatz oder Sehhilfen. Bislang kassierten die Gesetzlichen dafür Aufwandsentschädigungen, die nicht besteuert wurden.
Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist damit jetzt Schluss, denn diese Vermittlungsprämien stellen nicht wie bisher behauptet eine hoheitliche Tätigkeit dar, sondern sehr wohl eine wirtschaftliche, auf die auch entsprechend Steuern zu zahlen seien. Würden die Krankenkassen von einem Steuervorteil profitieren, würde das einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für Versicherungsmakler darstellen, die ja ebenfalls solche Tarife vermitteln und darauf Steuern entrichten.
Anlass für das Urteil war eine Klage der DAK gegenüber dem Finanzamt, welches die von der HanseMerkur erhaltenen Aufwandentschädigungen besteuern wollte. Geht man nach dem Urteil des BFH (Az. I R 8/09), stehen für die Krankenkassen millionenschwere Steuernachzahlungen an. Die Leidtragenden des Ganzen werden wohl wieder die Versicherungsnehmer sein.