In einem Kompromiss einigte sich die schwarz-gelbe Koalition darauf, dass die BA (Bundesagentur für Arbeit) weiterhin den Unternehmen die Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld ab Beginn zur Hälfte und ab dem siebten Monat voll erstatten muss.
Bundesarbeitsministerien Ursula von der Leyen (CDU) musste dabei von Ihrer eigentlichen Forderung der Verlängerung der Regelung bis Ende 2012 Abstand nehmen.
Gliechzeitig wurde aber die sogenannte Konzernklausel zu Ende 2010 aufgehoben. Bisher reichte es bei dieser Klausel, wenn der Nachweis geführt wurde, dass an irgendeinem Standort eines Großunternehmens Kurzarbeit anfällt, damit an einem anderen Standort ab dem 1. Monat die vollen Sozialabgaben von der BA erstattet wurden.
Nach Einschätzungen der Koaliton kommen auf die BA nun zusätzliche Kosten von rund 800 Millionen € zu. Andererseits hofft die Regierung, dass die Arbeitgeber zur Bewältigung der Wirtschaftskrise die Arbeitnehmer nicht entlassen, sondern eher auf Kurzarbeit setzen.