Die Landesregierung in Brandenburg will ein neues Gesetz zur Förderung von Schülern aus einkommensschwachen Familien einführen und so mehr Chancengleichheit in Schulen schaffen, um auch nicht so gut situierten Jugendlichen einen Anreiz auf das Abitur zu bieten. Der Beschluss wurde gestern gefasst und wartet nun auf die Abzeichnung durch den Landtag. Bei einer Zustimmung kann schon im August, also rechtzeitig zum neuen Schuljahr, mit den ersten Zahlungen gerechnet werden.
Das Extra-BaföG wird ab der Jahrgangsstufe 11 gezahlt und ist vom monatlichen Einkommen der Familie abhängig. Liegt dies bei unter 2.000 Euro bei Familien mit einem Kind bzw. 2.500 Euro bei Familien mit zwei Kindern, können diese nun mit einem monatlichen Zuschuss von 50 bis 100 Euro rechnen. Das Geld kann auch von Familien beantragt werden, die Leistungen für Asylbewerber, Wohngeld, Sozialhilfe, ALG II oder sonstige Hartz-IV-Leistungen beziehen. Es wird vorläufig auch nicht auf die bisher bezogenen Leistungen angerechnet. Erst wenn die Bundesregierung eine Neuregelung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gefunden hat, kann sich dies ändern, denn sobald Bildungsausgaben mit in die Regelsätze aufgenommen werden, wird der Zuschuss als Einkommen angenommen und somit von den Leistungen abgezogen werden.
Die Kosten für das neue Gesetz werden in Brandenburg mit 1,6 Millionen in 2010 veranschlagt und sollen sich bis 2013 auf 5,3 Millionen Euro erhöhen. Der Chef der Rot-Roten Landesregierung, Ministerpräsident Matthias Platzek, hofft künftig auf einen höheren Zulauf an den Gymnasien. Die Regierung rechnet mit einem Anteil von 23 Prozent Bezugsberechtigter an den Gymnasien und 39 Prozent an den beruflichen Gymnasien und Gesamtschulen. Wird das Gesetz von der Bevölkerung so angenommen, wie es gedacht wird, können diese Zahlen in den nächsten Jahren ansteigen.
Anders als das Studenten-BaföG wird der neue Zuschuss auch dann gewährt, wenn die Betroffenen noch zu Hause wohnen – was ja in den meisten Fällen schon altersbedingt so sein wird.