Als erste Landesregierung hatte Hessen gegen die überhöhten Preise eines Wasserversorgers geklagt. Am 18. November 2008 hatte das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main die Zulässigkeit einer Verfügung der Hessischen Kartellbehörde erklärt, in der die Energie- und Wassergesellschaft Wetzlar (enwag) dazu gezwungen wurde, die Wasserpreise um 29 Prozent zu senken. Nachdem die enwag, die zum größten Teil der Stadt Wetzlar gehört, sich gegen diese Verfügung gewehrt hatte, landete der Fall letztendlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH), der die Verfügung endgültig in vollem Umfang bestätigte: enwag muss seine Preise um 30 Prozent senken.
Auch das Argument der enwag, dass wegen der besonderen räumlichen Lage am Rande des Mittelgebirges die Wasserverteilung besonders aufwändig sei, zog vor Gericht nicht. Inzwischen hat die Landeskartellbehörde gegen neun Versorger Kartellverfahren eingeleitet, in drei Fällen wurden bereits Preissenkungen verfügt. Davon betroffen sind neben Wetzlar auch Energieversorger in Frankfurt und Kassel. Nach den Angaben des hessischen Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) sind von den laufenden Klagen etwa eine Million Verbraucher betroffen.
Posch erhofft sich für die Zukunft mehr Transparenz. Er spricht von einer Signalwirkung für ganz Deutschland. Das jetzige Grundsatzurteil des BGH werde es in Zukunft leichter machen, öffentliche Wasserversorger wegen Missbrauchs zu kontrollieren.