Zur Sicherheit von eBay-Käufern verpflichten die Betreiber der Plattform seit Februar Verkäufer mit unter 50 Bewertungspunkten dazu, die firmeneigene Zahlungsmöglichkeit Paypal als Alternative anzubieten. Da eine große Anzahl der Privat- und Gelegenheitsnutzer dadurch zusätzliche Kosten befürchtet hatten, legten sie Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
Deren Sprecher Kay Weidner teilte nun der Deutschen Presse-Agentur mit, dass die Behörde kein offizielles Verfahren gegen eBay einleiten wolle, da die neuen Richtlinien Hinweise darauf gäben, dass die Verbraucher einen Nutzen dadurch hätten. Der Geschäftsführer von eBay Deutschland wertet dies so, dass das Bundeskartellamt anerkenne, dass die Nutzer von diesen neuen Regelungen profitierten.
eBay hofft, dass die Angebote privater und Gelegenheitsverkäufer durch die zusätzliche Absicherung der Zahlung an Attraktivität gewinnen.