Amazon gehört zu den größten Onlinehändlern weltweit. Allein im Jahr 2009 betrug der Umsatz des Unternehmens in Deutschland Schätzungen zufolge mehr als 2 Milliarden Euro. Davon sind über 300 Millionen Euro auf Verkäufe der Marketplace-Plattform zurückzuführen, auf der gewerbliche und private Händler ihre Waren anbieten. Nun ist der Onlinehändler bei den Kartellbehörden ins Visier geraten. Schuld daran sind die neuen Geschäftsbedingungen, in denen der Händler den Verkäufern, die ihre Artikel auf der Marketplace-Plattform, anbieten, mit einem Ausschluss vom Handel droht, falls diese ihre Waren gleichzeitig auf anderen Plattformen wie zum Beispiel eBay oder eigenen Onlineshops günstiger als auf der Marketplace-Plattform anbieten. Auch ein günstigerer Verkauf via Telefonverkauf oder Verkauf über Katalog sei demzufolge für Amazon nicht duldbar.
Begründet wird diese Klausel in den neuen Geschäftsbedingungen von Amazon dahingehend, dass das Unternehmen für seine Kunden sicherstellen möchte, immer zu einem sehr günstigen Preis einkaufen zu können. In den USA sowie in einigen Ländern Europas sei eine solche Vorgabe der Preise seitens der Unternehmen bereits gang und gäbe.
Das Bundeskartellamt wirft dem Unternehmen nun einen Missbrauch seiner Marktmacht vor und nimmt die allgemeinen Geschäftsbedingungen genauer unter die Lupe. Das geht aus einem Bericht der Wirtschaftswoche hervor. Auch die Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zieht ein rechtliches Vorgehen gegen Amazon in Betracht, nachdem es Beschwerden gehagelt hat.