Aufgrund der schlechten finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenkassen sind diese bemüht, herauszufinden, an welchen Stellen ihre Kosten reduziert werden können. Dies ist aber nicht immer einfach. So gibt es gesetzliche Regelungen, die z. B. die Überwachung von Krankenhausrechnungen erschweren. Der Spitzenverband der GKV schätzt, dass den Krankenkassen jährlich ein Schaden in Höhe von 1,5 Milliarden Euro durch überhöhte Krankenhausabrechnungen entstehen. Das wären umgerechnet 0,15 Prozent des Jahresbeitrags jedes Versicherten.
Doch warum wird hier kein Riegel vorgeschoben? Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Doris Pfeiffer wird am Montag in der "Rheinpfalz" dahingehend zitiert, dass es die Kassen ein Strafgeld zahlen müssen, wenn sie Krankenhausrechnungen überprüften, in denen nichts zu beanstanden wäre. Daher müssten die Krankenkassen sehr genau hinsehen, welche Rechnungen sie überprüfen, damit nicht das Strafgeld in Höhe von 300 Euro fällig werde. Pfeiffer plädiert dafür, dass auch Krankenhäuser ein Strafgeld zahlen sollten, wenn bei ihnen falsche Abrechnungen auftauchen.
Bislang sind immerhin 40 Prozent der Rechnungen, die der Medizinische Dienst überprüft, zu hoch – im Durchschnitt um 1.100 Euro. In Extremfällen tauchen auch Rechnungen auf, die um 100.000 Euro zu hoch ausfallen. Das Nachkontrollieren der Rechnungen kann sich also durchaus lohnen, doch scheuen viele Krankenkassen diese Prüfungen, da sie nicht Gefahr laufen wollen, eine richtige Abrechnung zu überprüfen und die dann fällige Strafe zahlen zu müssen.