Abzocke bei Krankenhausrechnungen: Jede dritte ist zu teuer

  1. 29.04.2010 12:04
  2. Gesetzliche Krankenversicherung
  3. Tarifeverzeichnis

Für die Abrechnung von Krankenhausrechnungen bei den Krankenkassen existiert seit sechs Jahren ein Fallpauschalen-System. Nach diesem System ist es nicht mehr maßgeblich, wie lange der Patient in der Klinik stationär aufgenommen war, sondern die Pauschale richtet sich nach der entsprechenden Diagnose. Die Anzahl der Pauschalen beläuft sich mittlerweile auf rund 1.000. Dennoch ist es anscheinend notwendig, dass Abrechnungen gewissenhaft codiert werden müssen, denn immer wieder kommt es zu Krankenhausrechnungen, die viel zu hoch abgerechnet werden.

Angaben der Techniker Krankenkasse zufolge soll allein im Jahr 2009 jede dritte Rechnung der Krankenhäuser in Hessen nicht korrekt gewesen sein. Diese Zahlen gehen aus Prüfungen von rund 2870.000 Rechnungen hervor, die der Medizinische Dienst der Krankenkassen für alle gesetzlichen Kassen in Hessen durchgeführt hat. In mehr als 30 Prozent lagen bei den Fallpauschalen falsche Angaben vor. Die stationären Aufenthalte waren entweder zu Unrecht angeordnet worden oder die Berechnung insgesamt fiel zu hoch aus. Gegenüber dem Vorjahr, in dem 29 Prozent aller Rechnungen nicht korrekt waren, bedeutet das einen deutlichen Anstieg der fehlerhaften Rechnungen.

Über einen hohen Streitwert klagt vor allem die TK. Von mehr als 117.000 Rechungen, die in Hessen für Versicherte der TK ausgestellt worden waren, wurde rund jede 13. an den Medizinischen Dienst zur Überprüfung weitergereicht. Dabei stellte sich heraus, dass über die Hälfte der eingereichten Rechnungen falsch waren. Insgesamt kam die TK bei den Rechnungen, die einer Korrektur bedurften, auf einen Streitwert von über 5 Millionen Euro. Hier ist ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. In 2008 betrug der Streitwert rund 4 Millionen Euro.

Im Hinblick auf alle Krankenkassen in Hessen wurde in 2009 ein Streitwert von mehr als 100 Millionen Euro erreicht. Im Vorjahr waren es rund 85 Millionen Euro. Dieser Anstieg macht deutlich, dass eine gründliche Prüfung der Krankenhausrechnungen unerlässlich ist. Die zu Unrecht berechneten Summen werden den Kassen entweder durch Gutschriften erstattet oder die Rechnungen müssen entsprechend korrigiert werden.





Tipp: Vorsorgevollmacht – Verfügungen für den Notfall
24.05.EC- oder Kreditkarte sicherer als Bargeld
24.05.Heizspiegel 2012: Energiekosten trotz milder Winter gestiegen
24.05.Steuerhinterziehung wird schärfer verfolgt und bestraft
24.05.Anzahl unzufriedener Bankkunden erreicht neuen Höhepunkt

23.05.Gesetzliche Krankenversicherung: Finanztest stellt zusätzliche Kassenleistungen auf den Prüfstand
16.05.Auch E-Zigaretten gefährden die Gesundheit
14.05.Krankenkassen zur Beitragsrückzahlung aufgefordert
09.05.Krankenkassen müssen nicht jede Spezialbehandlung bezahlen
02.05.Ärzte warnen vor Schlafstörung mit Atempause