Steuerzahler, die für 2009 eine Steuererklärung abgeben müssen, sollten diese bis spätestens zum 31. Mai 2010 beim Finanzamt einreichen. Eine längere Frist besteht für diejenigen, die die Steuererklärung 2009 vom Steuerberater oder durch einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen. In diesem Fall gilt als Frist zu Abgabe der 31. Dezember 2010.
Die Experten raten allen Steuerzahlren, die es nicht schaffen, die Steuererklärung pünktlich zum Ablauf der Fristen einzureichen, einen Antrag auf Fristenverlängerung beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Der Antrag sollte eine Begründung enthalten, warum die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden können.
Erfolgt die Abgabe der Steuererklärung zu spät, ohne dass ein entsprechender Antrag gestellt wurde, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben. Dieser kann in einer Höhe von bis zu 10 Prozent aus dem Betrag der festgelegten Steuer liegen, maximal jedoch bei 25.000 €.