BGH-Urteil: Private WLANs müssen passwortgeschützt sein

  1. 14.05.2010 10:09
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Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH I ZR 121/08) müssen Privatpersonen selbst dafür Sorge tragen, dass ihre drahtlosen Netzwerke gegen nicht autorisierte Zugriffe Dritter abgesichert sind. Demnach können Inhaber ungesicherter Netzwerke zwar in Zukunft abgemahnt und auch mit Unterlassungsklagen belegt werden, eine Schadenersatzpflicht bei illegaler Verwendung des Zugangs besteht jedoch nicht.

Plattenfirma verklagt WLAN-Besitzer

Im vorliegenden Fall wurde ein Mann von einer Plattenfirma auf Schadenersatz verklagt, da von seinem Anschluss aus illegaler Weise Musik heruntergeladen wurde. Der Beklagte befand sich zu dieser Zeit im Urlaub und ein Freund hatte seinen Anschluss genutzt, da dieser nicht passwortgesichert war.

Kein Schadenersatz

Schadenersatzansprüche gegenüber dem WLAN-Betreiber wies der BGH zurück. In der Begründung hieß es, der Betreiber habe weder die Daten selbst heruntergeladen noch zum Download bereit gestellt. Jedoch müssen in Zukunft private WLANs gesichert werden, was schon durch das Einrichten eines Passworts für den Zugang gegeben ist.




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