Der 31.05. ist Stichtag: Wer bis dahin nicht seine Einkommenssteuererklärung abgegeben hat, dem drohen Strafgelder. Nur ärgerlich, wenn man die Erklärung deswegen nicht abgeben kann, weil noch Unterlagen fehlen. Wie zum Beispiel die Steuerbescheinigung der Banken. Die Kreditinstitute haben es dieses Jahr nach der Umstellung auf die Abgeltungssteuer besonders schwer, den Termin einzuhalten. In der Regel sind die Bescheinigungen bis Ende Februar alle verschickt. Nicht so dieses Jahr: Die meisten Bürger warten noch auf ihre Steuerbescheinigung.
Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen
Für Leute, die ihre Steuererklärung selber machen ist es daher sicher ratsam, bei seinem Finanzamt um entsprechende Fristverlängerung zu bitten um einem Strafgeld zu entgehen. Als Grund für die Verzögerung einfach angeben, dass die Steuerbescheinigung der Bank noch nicht vorliegt. In der Regel wird solchen Anträge stattgegeben und ein Aufschub bis September kann erwirkt werden. Hat man seine Unterlagen an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein übergeben, gelten automatisch längere Fristen bis Ende 2010.
Nicht bei jedem besteht Abgabepflicht
Bei der Abgabe der Steuererklärung unterscheidet der Fiskus zwischen Arbeitnehmern und dem Rest der Bürger. Rentner, Spekulanten, Selbstständige oder Vermieter müssen dann die Steuerformulare einreichen, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Dieser liegt bei 7.834 Euro pro Person. Von Arbeitnehmern erwartet das Finanzamt nur dann eine Erklärung, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. In vielen Fällen haben Personen keine Abgabepflicht. Dennoch können sie eine Antragsveranlagung durchführen.
Steuerrückerstattung
Erwartet der Bürger eine Steuerrückerstattung sollte er die Erklärung so schnell wie möglich abgeben, denn je schneller die Abgabe erfolgt desto schneller hat man die Rückerstattung auf dem Konto. Je zeitnaher die Erklärung erfolgt, desto einfacher ist es, die Belege zuzuordnen und zu sortieren. Sobald also die Bescheinigung der Bank vorliegt, sollte die Steuererklärung eingereicht werden.
Verlustvortrag
Ist man arbeitslos oder man ist sich sicher, dass keine Steuern anfallen, macht es trotzdem Sinn, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Zum einen dient sie zum Nachweis gegenüber Krankenkassen etc. bei der Berechnung von Beiträgen, zum anderen wird der Verlust per Verlustvortrag mit ins nächste Jahr genommen. So kann negatives Einkommen im nächsten Jahr verrechnet werden und somit die Steuerlast senken.