Die Übermittlung der jährlichen Einkommensteuerung über das Internet gewinnt laut einer Meldung des Hightech-Verbands BITKOM, der sich auf Angaben der Finanzverwaltungen bezieht, immer mehr an Bedeutung. So wurden in 2009 bereits 8,3 Millionen Steuererklärungen über das Online-Portal "Elster" abgegeben, was einen Anstieg um 1,2 Prozent oder ca. 100.000 Stück im Gegensatz zum Vorjahr entspricht. Nach Aussage des BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf werden heute bereits etwa 20 Prozent aller Steuererklärungen von Steuerberatern oder dem Steuerpflichtigen selbst elektronisch erstellt und auch so übermittelt. Durch eine baldige Ergänzung der Programmteile für bestimmte Steuer- und Einkommensarten könnte dieser Anteil sich seiner Meinung nach weiter erhöhen.
Für die Abgabe der Einkommensteuer über das Internet stellt die Finanzverwaltung unter www.elster.de kostenlose Formulare zum Download bereit. In den Finanzämtern stehen aber auch kostenlose CD-ROMs zur Verfügung. Der Nutzer braucht zur Verwendung der Software einen Computer mit mindestens 200 MB freiem Speicherplatz auf der Festplatte, 256 MB Arbeitsspeicher und einem Prozessor mit einer Leistung ab 500 Megahertz. Die Programme sind für folgende Betriebssysteme ausgelegt: Windows 7, Windows Vista, Windows XP und Windows 2000, sowie MAC OS X oder die Spezial-Software MS Virtual PC. Der Steuerpflichtige sollte jedoch darauf achten, dass in jedem Jahr neue Formulare bereitstehen, da sich die Steuergesetze ständig ändern.
Für den Steuerpflichtigen birgt das Ausfüllen der Steuererklärung über das kostenlose Elster-Formular nach Meinung von Kempf sowohl Vor- als auch Nachteile. Vorteile sind, dass bei der Nutzung in Folgejahren sich wiederholende Angaben aus dem Vorjahr automatisch übernommen werden. Außerdem wird bereits vor der Abgabe eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen, die den Anwender auf widersprüchliche Eingaben hinweist. Hier kann jedoch auch ein Nachteil dieser Art der Formularausfüllung merkbar werden, denn für den Nutzer ist es oft nicht erkennbar, warum seine Angaben abgelehnt werden. Eine bessere Information wäre hier wünschenswert. Nach dem Übersenden der Steuererklärung über das Internet sollte sich der Steuerpflichtige die übermittelte Steuererklärung und das dazugehörige Übertragungsprotokoll ausdrucken.
Vor der Übermittlung der Steuererklärung können die Nutzer nach der Registrierung unter www.elsteronline.de beim Finanzamt ein elektronisches Zertifikat anfordern, mithilfe dessen die eigentliche Steuererklärung dann ganz ohne Unterschrift übertragen werden kann. Dieses Zertifikat kann dann auch in den Folgejahren und für andere Steuererklärungen genutzt werden. Ohne dieses Zertifikat muss die Steuererklärung nach der elektronischen Übermittlung noch ausgedruckt, unterschrieben und in Papierformt beim Finanzamt eingereicht werden.
Nur gesetzlich vorgeschriebene Belege wie die über Kinderbetreuungskosten oder Lohnersatzleistungen müssen an das Finanzamt übergeben werden. Mögliche weitere Belege sollten vom Steuerpflichtigen für eventuelle Nachfragen des Finanzamtes bereit gehalten werden.
Elektronisch eingereichte Steuererklärungen werden in der Regel schneller bearbeitet. Bereits zwei bis drei Wochen nach der Abgabe bekommt der Steuerpflichtige normalerweise seinen Bescheid. Zusätzlich versendet das Finanzamt auf Wunsch einen elektronischen Steuerbescheid, in dem der Steuerpflichtige sehen kann, wo das Finanzamt ggf. von den Angaben in der Erklärung abgewichen ist.
Einen Steuerberater kann die Elster-Software jedoch nicht ersetzen
Die Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen ohne Mitwirkung eines Steuerberaters ist jeweils der 31. Mai des Folgejahres.