Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, werfen die Krankenkassen den Pharmaherstellern vor, sie mit der Preisgestaltung von Generika finanziell betrogen zu haben. Gesetzliche Abschläge auf den Herstellerpreis, die den Krankenversicherungen zustehen, sollen durch eine falsche Kennzeichnung nicht an die Kassen weitergegeben worden sein. Der GKV-Spitzenverband hat den dadurch entstandenen Schaden auf rund 250 Millionen Euro benannt.
Regelung aus dem Jahr 2006
Im Jahr 2006 wurde eine Regelung getroffen, nach der der Hersteller von Generika (Nachahmerpräparate) zusätzlich zu dem allgemeinen Rabatt von 6% den Krankenkassen weitere 10% des Warenpreises nachlassen müssen. Damals haben die Krankenkassen, Apotheker und Pharmaverbände gemeinsam Leitlinien ausgearbeitet, in denen auch tolerierte Ausnahmen erfasst wurden.
Systematische Überprüfung 2009 entdeckte Millionenschwindel
Nun werfen die Krankenkassen der Pharmaindustrie vor, sich nicht an die getroffenen Abmachungen zu halten. Bei einem im März 2009 gestarteten Groß-Check wurden 1.500 Medikamente von etwa 100 Pharma-Herstellern entdeckt, deren Kennzeichnungen nicht korrekt waren.
GKV-Verband macht Druck
Einige Arzneimittelhersteller haben die Deklarierung geändert, nach dem der GKV-Verband darauf gedrängt hatte. Die Gewährung der Rabatte erfolgt hier auch rückwirkend. Der GKV-Verband empfiehlt, die entgangenen Beträge umgehend aufzurechnen. Den Apothekern wird die Empfehlung ausgesprochen, die Ansprüche gegenüber den Herstellern geltend zu machen. Johann-Magnus von Stackelberg vom GKV-Verband: "Wir haben lange genug versucht, die Probleme direkt mit den Pharmaherstellern zu lösen, damit die Apotheken nicht mit in die Auseinandersetzung hineingezogen werden. Aber den Krankenkassen bleibt leider kein anderer Weg."