Mehr als eine halbe Milliarde Euro, exakt 511,57 Euro wurden vom Bundesfinanzminister im 4. Quartal des Haushaltsjahres 2009 für über- und außerplanmäßige Ausgaben bewilligt. Darüber hinaus stimmte er über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 84,81 Millionen Euro zu. 31,25 Millionen Euro wurden ohne die Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen ausgegeben.
Bei den Ausgaben machten Wohngeldbezieher nach dem Wohngeldgesetz den größten Einzelposten aus: Deren Anteil betrug 132,51 Millionen, gefolgt von den Empfängern des Elterngeldes mit 120 Millionen Euro. Den größten Anteil der Verpflichtungsermächtigungen betraf Zuschüsse für für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
Alle Angaben sind einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/1525) entnommen.