Die Fraktion Die Linke stellte der Bundesregierung eine Kleine Anfrage (17/1316) bezüglich des gesetzlichen Mindestlohns und erhielt nun die Antwort (17/1502). Demnach spricht sich die Regierung gegen einen gesetzlichen Mindestlohn aus. Den Vorwurf, unsichere und schlecht bezahlte Beschäftigungsverhältnisse fördern zu wollen, weist sie jedoch zurück.
Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort weiter aus, dass der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in Betrieben mit 10 und mehr Beschäftigten im Jahr 2006 bei 20 Prozent gelegen habe. Im Vergleich zu 2001, als für die Wirtschaftsbereiche ebenfalls Zahlen erhoben wurden, habe dieser Wert bei 17 Prozent gelegen. Den höchsten Anteil an Beschäftigten aller Wirtschaftszweite habe das Gastgewerbe mit 62,1 Prozent gehabt. Darauf folgt mit einem Abstand von mehr als 20 Prozent das Grundstück- und Wohnungswesen (40,2 Prozent). Fast gleichauf liegen der Dienstleistungssektor (24,9 Prozent), der Handel (24,6 Prozent) und der Bereich Verkehr- und Nachrichtenübermittlung (24 Prozent).
Diese Ergebnisse stammen aus der Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes. Diese wird alle vier Jahre vorgenommen. Die Regierung räumt ein, dass mit der Verdienststrukturerhebung die Abgrenzung des Niedriglohnsektors zeitlich nur eingeschränkt verfolgt werden könne, da in der Erhebung von 2001 nicht alle Wirtschaftszweige abgedeckt worden seien.
Für den Europäischen Vergleich nennt die Regierung Zahlen der Eurostat-Datenbank. Demnach nimmt Deutschland beim Anteil von Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich europaweit mit 19,61 Prozent den zwölften Platz ein. Den höchsten Anteil weist diesen Angaben zufolge Lettland mit 30,9 auf, den geringsten Anteil hat Finnland mit 5,96 Prozent.