Im Zuge des Klimawandels sowie im Hinblick auf eine höhere Effizienz der Energienutzung will die EU-Kommission sich künftig auf eine einheitliche CO2-Steuer einigen. Wie Emer Traynor, die Kommissionssprecherin, am vergangenen Mittwoch betonte, handelt es sich dabei nicht um die Einführung einer neuen Steuer, sondern um eine Umstrukturierung.
Bislang basierte die Versteuerung von Energie innerhalb der Länder der EU nur auf dem Energieverbrauch. In Schweden und Dänemark existieren bereits Gesetze, die der Umstrukturierung der CO2-Steuer entsprechen und die in Deutschland gültige Ökosteuer betrifft hauptsächlich die Kraftstoffe, wie die Kommissionssprecherin erklärte. Seitens der EU-Kommission wird nun geplant, zwei Elemente bei der Besteuerung von Energie anzusetzen. Zum einen soll künftig eine Energiekomponente und eine CO2-Komponente für die Besteuerung relevant sein.
Den Meldungen aus Brüssel zufolge kann jedoch keine Spekulation angestrebt werden, wie sich diese Umstrukturierung der Steuer auf verschiedenste Bereiche auswirken wird. Die EU-Kommission kann lediglich Mindestsätze vorschlagen, die künftig für den Ausstoß von CO2 gelten sollen. Konkrete Angaben zu den Mindestsätze stehen derzeit noch nicht fest.
Fest steht der Beschluss der EU über eine deutliche Reduzierung der Emission von Kohlendioxid. Die Energieeffizienz soll bis 2020 um 20 Prozent gesteigert werden und im selben Zeitraum soll der Ausstoß von CO2 auf 20 Prozent unter den Wert aus dem Jahr 1990 gesenkt werden.
Der Vorschlag der EU-Kommission soll bis Ende Juni zur Vorlage kommen. Mit schnellen Entscheidungen kann jedoch nicht gerechnet werden, da der Vorschlag nicht nur von den Ländern der EU einstimmige Zustimmung erfordert, sondern auch das EU-Parlaments in die Entscheidung eingebunden ist.