Berücksichtigen: Inflationsrate bei der Rentenberechnung

  1. 11.06.2010 13:38
  2. Gesetzliche Rentenversicherung
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In einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) wurde insbesondere ein Kaufkraftverlust von Renten festgestellt. Das Institut empfiehlt daher Bundesbürgern, die private Altersvorsorge auszubauen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hält jedoch die in der Studie angenommenen Zahlen für Preisentwicklung, insbesondere die für die steigenden Kosten bei rentnerspezifischen Ausgaben, für spekulativ.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass bei jeder DIA-Studie der Anteil des Bruttoeinkommens, die Arbeitnehmer für einen gesicherten Ruhestand zurücklegen sollen, zunehme. Noch bei der Verabschiedung der Riester-Reform ging DIA davon aus, dass ein Satz von vier Prozent des Bruttoeinkommens als private Rücklage ausreichen würde. Heute nenne DIA einen Satz, der bis zu dreimal so hoch sei. Somit gehe man anscheinend davon aus, dass die Leistungsfähigkeit privater Rentenversicherungen nicht so hoch sei wie vorher angenommen.

Bereits seit Jahren weisen die Rentenversicherungsträger in ihren jährlichen Schreiben an die Versicherten darauf hin, dass sich die Inflation auf die Kaufkraft der zu erwartenden Rente auswirken kann und liefern entsprechende Rechenbeispiele. Bei privaten Vorsorgeunternehmen fehlt dieser Hinweis dagegen. Doch nur durch diese Berücksichtigung kann ein wirklicher Vergleich zwischen beiden Versicherungsarten vorgenommen werden. Daher sollten sich diese Gesellschaften an den öffentlichen Trägern orientieren und ihre Versicherten und ihre Mitglieder gleich gut informieren.





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