Vereinfacht: EU-weiter Zahlungsverkehr

  1. 15.06.2010 10:37
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Durch die Einführung eines neuen Gesetzes vereinheitlichen sich die europaweiten Bedingungen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr wie Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften. Sowohl inländische als auch EU-weite Zahlungen unterliegen nun denselben Regelungen. Durch den einheitlichen Euro-Zahlungsraum (single euro payments area - SEPA) können Anbieter von Zahlungsdiensten europaweite Verfahren für Zahlungen in Euro entwickeln (SEPA-Produkte), was bargeldlose Zahlungen erleichtert und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten erhöht.

So können künftig z. B. Strom- und Telefonkosten für eine Ferienwohnung auf Mallorca oder Studiengebühren im Ausland mittels des neuen europäischen Lastschriftverfahrens vom deutschen Konto abgebucht werden. Auch bei Bestellungen aus dem EU-Ausland ist keine Kreditkarte mehr notwendig, da der Lieferant den Betrag vom Konto des Bestellers abbuchen oder dieser per Überweisung bezahlen kann.

Somit rückt Europa weiter zusammen, denn der Standort eines Anbieters ist nicht mehr relevant, wenn ein Kunde ein günstiges Angebot nutzen möchte. Auch der Wettbewerb wird durch einheitliche Rahmenbedingungen gefördert, da der Verbraucher bei gleichen Voraussetzungen einfacher Vergleiche anstellen kann.

Ein weiterer Vorteil für den Verbraucher ist die zeitlich einheitliche und schnellere Abwicklung von Zahlungsvorgängen. Mussten EU-grenzüberschreitende Zahlungen in der Vergangenheit innerhalb von fünf Tagen abgewickelt werden, verkürzt sich diese Zeit ab dem 1.1.2012 auf einen Tag. In der Zwischenzeit kann eine Ausführungsfrist von drei Tagen vereinbart werden. So können die Nutzer der Zahlungsdienste künftig länger mit ihrem Geld arbeiten.




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