Auch im Familienrecht wächst Europa weiter zusammen. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger berichtet über die Entscheidung des EU-Justizministerrates vom 4. Juni 2010, dass künftig zunächst 14 EU-Mitgliedstaaten bei der Festlegung des Scheidungsrechts einheitliche Regeln anwenden werden.
Der Rat hat sich mit einer überwältigenden Mehrheit erstmalig für die Anwendung des Instruments der verstärkten Zusammenarbeit ausgesprochen. Dadurch beweist die EU eine Handlungsfähigkeit im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Der Beschluss bietet nach Aussage von Leutheusser-Schnarrenberger ein Modell für alle EU-Mitgliedsstaaten und sie hoffe, dass sich schnell noch mehr EU-Mitgliedsstaaten dem Modell anschließen werden, da einheitliche Regelungen bei Scheidungen erkennbare Vorteile für jeden Bürger in der EU bedeuteten.
So wird künftig in diesen 14 EU-Mitgliedsstaaten einheitlich entschieden werden, welches Recht aus welchem Mitgliedsstaat bei einer Scheidung anzuwenden ist. Das Gericht wird zunächst prüfen, ob die Eheleute ein gemeinsames Recht gewählt haben und ansonsten das Recht des gemeinsamen Aufenthaltsortes anwenden. Durch klare Regeln wird verhindert, dass ein Ehegatte bewusst das für ihn günstigere Scheidungsrecht auswählen kann.