City BKK Insolvenz: Versicherte brauchen keine Angst zu haben

  1. 16.06.2010 11:04
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Seit dem 1. Januar 2010 sind Gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich Meldung zu machen, falls eine Zahlungsunfähigkeit droht. Als erste Krankenkasse musste im März die City BKK Berlin auf diese neue Anordnung reagieren. Sie hatte das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn davon in Kenntnis gesetzt, dass möglicherweise am Jahresende eine Zahlungsunfähigkeit besteht.

Nach Prüfung der Leistungsfähigkeit entscheidet das BVA, ob eine betroffene Krankenkasse Insolvenz anmelden oder geschlossen werden muss. Nach Aussage des BVA-Sprecher Tobias Schmidt stehen dahingehende Entscheidungen im Falle der City BKK noch aus.

Die City BKK versichert insgesamt ca. 200.000 Mitglieder, die Hälfte davon aus Berlin. Dadurch, dass sie weniger Geld aus dem Gesundheitsfonds erhalten hat als erwartet, hatte sie in den Jahren 2009 und 2010 ca. 50 Millionen Euro Schulden gemacht.

Ab April 2010 führte die City BKK für ihre Mitglieder einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro monatlich ein, um der Finanzschwäche entgegenzuwirken. Da auch dies nicht half, das Finanzloch zu stopfen, treffen sich nach einem Bericht der Berliner Morgenpost die Verantwortlichen der BKK zu einer Krisensitzung in Berlin, um in letzter Minute ein Rettungspaket zu schnüren.

Als Möglichkeiten werden finanzielle Hilfen des BKK-Systems in Höhe von 50 Millionen Euro oder eine Fusion mit einer anderen Krankenkasse gleicher Kassenart genannt. Auch eine Schließung wäre möglich. In diesem Fall rechnet der BKK Bundesverband mit Kosten in Höhe von 150 Millionen Euro. Welche dieser Möglichkeiten in Betracht kommt, ist nach Aussage des Sprechers der City BKK noch nicht sicher. Eine Entscheidung soll innerhalb der nächsten vier Wochen fallen.

Was bedeutet dies für die Versicherten? Ihr Versicherungsschutz bleibt auf jeden Fall erhalten, Behandlungen würden weiter bezahlt. Bei einer Schließung müssten nach Informationen der BKK-Bundesverbandes Christine Richter Versicherte und Arbeitgeber informiert werden. Danach müssten sich die Versicherten innerhalb von zwei Wochen eine neue Krankenversicherung suchen, ansonsten würde ihnen behördlicherseits eine neue Krankenversicherung zugewiesen. Auch in diesen Fällen müssten sich die Versicherten jedoch keine Sorge um die Bezahlung ihrer Kosten machen, da diese vom BKK-System aufgefangen würden.




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