Pflegekräfte erhalten ab August befristeten Mindestlohn

  1. 17.06.2010 08:22
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Die Beschäftigten in den Pflegeberufen dürfen am 1. August 2010 mit einem gesetzlichen Mindestlohn rechnen. In den Bundesländern im Osten wird der Mindestlohn für Pflegekräfte auf mindestens 7,50 € pro Stunde angesetzt, im Westen liegt der Mindestlohnsatz dann bei 8,50 € pro Stunde.

Dass der Mindestlohn überhaupt zum Tragen kommt, wurde durch das Einlenken seitens Rainer Brüderle, dem Bundeswirtschaftsminister möglich. Dieser hatte sich anfangs gegen eine Mindestlohnregelung für die rund 600.000 Beschäftigten in der Pflege ausgesprochen. Die Reaktion der Opposition auf die Einführung des Mindestlohns für die Pflegebranche war verhalten und positiv. Andrea Nahles, die SPD-Generalsekretärin, steht dem Nachgeben der FPD positiv gegenüber. Seitens der Grünen wird die befristete Dauer der Mindestlohnregelung kritisiert.

Bis 2013 sind 2 Erhöhungen des Mindestlohns für die Pflegekräfte geplant. Zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 soll jeweils eine weitere Erhöhung um 25 Cent erfolgen. Mitte 2013 sollen die Mindestlöhne pro Stunde somit 8 € im Osten und 9 € im Westen betragen.

Der ab 1. August gültige Mindestlohn für die Beschäftigten in der Pflege ist vorerst befristet bis Ende 2014. Bundeswirtschaftsminister Brüderle setzte sich sogar für eine Befristung bis 2011 ein. Philipp Rösler, der Gesundheitsminister, äußerte Zufriedenheit mit der Kompromisslösung, obwohl er sich generell gegen Mindestlöhne ausspricht. Die CDU-Ministerin Ursula von der Leyen und die CDU-Parteigenossen äußerten sich positiv zu dem erreichten Kompromiss.

Der Mindestlohn ab 1. August 2010 ist für alle Beschäftigten in ambulanten Diensten und Pflegeheimen gültig. Die Regelung zur Einführung des Mindestlohns in der Pflege stammt noch aus der Feder einer Kommission während der großen Koalition.




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