Arztbesuche innerhalb der Europäischen Union sollen künftiger einfacher werden, ambulante Behandlungen im EU-Ausland sollen dabei wie im Heimatland erstattet werden. Die Gesundheitsminister der EU einigten sich auf einen Gesetzentwurf mit einfacheren Regelungen für Arztbesuche im EU-Ausland. Der erarbeitete Gesetzentwurf, der für eine deutliche Stärkung der Rechtssicherheit und Mobilität der Patienten in den EU-Ländern sorgt, wird nun zur zweiten Lesung im Europaparlament vorgelegt.
Die Experten der ARAG erklären Details aus dem Gesetzentwurf, bei dem eine Verpflichtung für die Krankenkasse zur Erstattung ambulanter Behandlungskosten im EU-Ausland unter denselben Konditionen wie im Heimatland der Patienten besteht. Seitens der EU-Länder kann jedoch für stationäre Behandlungen, wie Operationen oder andere notwendige Krankenhausaufenthalte, vorgeschrieben werden, im Voraus eine Genehmigung vom Versicherungsträger einzuholen. Eine Verweigerung der Zustimmung der Versicherungsträger ist möglich, wenn für die Patienten die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer angemessenen Zeit eine Behandlung im Heimatland zu unterziehen.