Am Donnerstag wird im Deutschen Bundestag ein Gesetzesentwurf (17/1945) in erster Lesung beraten, der die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes zum Inhalt hat. Die bisherigen Regelungen über die Gleichstellung von Konjunktur- und Saisonkurzarbeitergeld, Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und die Erstattungsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit sollen nach dem Willen der Regierungskoalition beibehalten werden. Verbessert werden sollen die Regelungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und des Transferkurzarbeitergeldes. Damit will die Regierung nach eigener Aussage die Auswirkungen von Personalabbau aufgrund der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abfedern.
Weitere Punkte sind die Möglichkeit von arbeitslosen Existenzgründern und Auslandsbeschäftigten, auf Antrag ein Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung eingehen zu können.
Einige zeitlich befristete Regelungen wie die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, der Eingliederungszuschuss für Ältere, die Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die erweiterte Berufsorientierung sowie der Ausbildungsbonus bei Insolvenz sollen bis zum Abschluss der Überprüfung der Instrumente der Arbeitsförderung beibehalten werden, um im Jahr 2011 eine ganzheitliche Überprüfung der Instrumente der Arbeitsförderung vornehmen zu können. Diese waren zunächst übergangsweise eingeführt worden, um den Aufschwung anzukurbeln.
Die Begründung des Gesetzentwurfes liege in der Tatsache, dass die Kurzarbeit Arbeitslosigkeit in großem Umfang verhindere und somit den Arbeitsmarkt stabilisiert habe. Auch jetzt seien die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise noch spürbar, eine Entspannung sei noch nicht in Sicht. Einige Unternehmen würden erst jetzt von den Folgen betroffen und müssten daher über 2010 hinaus unterstützt werden, wenn ihre Betriebe nicht ausgelastet und ihre Mitarbeiter somit nicht voll beschäftigt seien. Entlassungen könnten so vermieden werden.