Mit einer Zweidrittel-Mehrheit hat der Bundestag am 17.06.2010 eine Verfassungsänderung beschlossen, aufgrund derer die Jobcenter der Agentur für Arbeit in ihrer derzeitigen Form weiterbestehen können und Langzeitarbeitslose dort weiterhin gemeinsam von den Kommunen und der Agentur für Arbeit betreut werden können. Im selben Zug wurden zahlreiche Programme zur Arbeitsmarktpolitik gestrichen. Der Bundesrat muss der Verfassungsänderung noch mit einer Zweidrittel-Mehrheit zustimmen.
Notwendig wurde diese Verfassungsänderung aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2007, das derzeit eine kombinierte Verwaltung aus Kommunen und den Jobcentern für verfassungswidrig erklärt hatte.
Dem Beschluss vorausgegangen war ein zweijähriger Streit zwischen dem Bund und den Ländern sowie der Union und der SPD. Letztendlich wurde von der SPD, der FDP und der Union ein Regelwerk ausgehandelt, das nun mit der teilweisen Zustimmung der Grünen beschlossen wurde. Lediglich die Linke stimmte geschlossen dagegen, ihre Abgeordnete Sabine Zimmermann bezeichnete die Verfassungsänderung als Kahlschlag-Paket, durch das die Menschen drangsaliert würden.
So bleibt vom Ablauf her für die Langzeitarbeitslosen alles beim alten, es entspricht jedoch nun dem Grundgesetz. Neu ist nur der Wegfall vieler Programme der Arbeitsmarktpolitik, was ja schon bei der Bekanntgabe des Sparpakets der Bundesregierung avisiert worden war. Insbesondere aus diesem Grund hatten die Linken das Paket abgelehnt. Auch Teile der SPD und Grünen hatten Vorbehalte. So merkte die Arbeitsmarktexpertin der Grünen Brigitte Pothmer an, dass diese Streichungen klar als Stempel der FDP zu erkennen seien, Sparmaßnahmen insbesondere bei den Arbeitslosen ansetze.