Gesetzliche Krankenkassen, die Mitgliedern gestaffelte Tarife anbieten, bei denen Mitglieder bei einer geringen Inanspruchnahme ihrer Kasse niedrigere Beiträge zahlen, handeln nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel gesetzeswidrig. Nach ihrem Urteilsspruch dürfe nur komplette Nichtinanspruchnahme während eines Jahres prämiert werden. Ausgenommen davon sind Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen für Minderjährige und die Schwangerschaftsbegleitung.
Das Bundesversicherungsamt hatte dieses Urteil angestrebt, weil die Daimler BKK eine Satzungsänderung plante, nach derer bei ein- oder zweimaligem jährlichen Arztbesuch der Mitglieder Prämien gezahlt werden sollte.